Mietpreisbremse
Prüfung, ob die vereinbarte Miethöhe in Berlin rechtlich überprüft und gegebenenfalls beanstandet werden kann.
Bei mietrechtlichen Konflikten oder Unsicherheiten ist eine frühe rechtliche Einordnung oft hilfreich. Das gilt besonders dann, wenn das Mietverhältnis sachlich geklärt werden soll, ohne unnötig zusätzliche Spannungen aufzubauen.
Typische Themen in diesem Bereich:
Sie erhalten eine verständliche anwaltliche Ersteinschätzung und eine klare Orientierung für die nächsten Schritte.
Prüfung, ob die vereinbarte Miethöhe in Berlin rechtlich überprüft und gegebenenfalls beanstandet werden kann.
Einordnung von Vertragsklauseln, Miethöhe, Vormiete
Prüfung, wie Ansprüche oder Rückfragen rechtlich sinnvoll und zugleich möglichst sachlich geltend gemacht werden können.
Prüfung, ob eine angekündigte oder bereits geltend gemachte Mieterhöhung formell und inhaltlich rechtlich tragfähig ist.
Ersteinschätzung bei Kündigungen, Räumungsaufforderungen und Räumungsklagen mit klarem Blick auf Reaktionsmöglichkeiten.
Prüfung von Kündigungsgrund, Form, Frist und möglichen Widerspruchsrechten nach einer Kündigung des Mietvertrags.
Prüfung, ob die Kaution nach Auszug ganz oder teilweise zurückverlangt werden kann.
Einordnung von Renovierungsklauseln, Übergabeprotokollen und typischen Streitpunkten nach Auszug.
Prüfung von Begründung, Formalien und Verteidigungsmöglichkeiten bei Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Prüfung von Mietmängeln, Minderungsquoten und der rechtlich sinnvollen Kommunikation mit der Vermieterseite.
Fokussierte Seite zur Mietminderung bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser.
Prüfung von Nachforderungen, Umlagepositionen, Fristen und Belegeinsicht bei Betriebskosten.
Prüfung von Zahlungsrückständen, fristloser Kündigung und möglichen Reaktionswegen.
Einordnung von Erlaubnis, Ablehnung durch den Vermieter und Risiken bei Untervermietung.
Prüfung von Mietmangel, Ursache, Dokumentation und möglicher Mietminderung bei Schimmel.
Prüfung, ob Mietanpassungen bei Indexmiete oder Staffelmiete rechtlich wirksam sind.
Prüfung einvernehmlicher Beendigungslösungen mit Blick auf Auszug, Kaution und Verzichtsklauseln.
Prüfung von Modernisierungsankündigung, Duldungspflichten und Belastungen während der Bauphase.
Einordnung von Mietmangel, Trocknung, Folgeschäden und Rechten gegenüber dem Vermieter.
Prüfung von Anlass, Terminierung und Grenzen einer Besichtigung durch den Vermieter.
Vor allem dann, wenn die Miethöhe unklar erscheint, Unterlagen Fragen aufwerfen oder vor einem weiteren Schritt eine belastbare rechtliche Einschätzung eingeholt werden soll.
Ja. Die Mietpreisbremse ist ein typischer Spezialfall innerhalb des Mietrechts. Dafür steht eine eigene vertiefende Seite zur Verfügung.
Ja. Für immobilienrechtliche Themen abseits des laufenden Mietverhältnisses gibt es ein eigenes Angebot.
Nein. Für eine erste Einschätzung reichen häufig die wesentlichen Angaben aus Mietvertrag, Miethöhe und den vorhandenen Unterlagen aus.
Ja. Die erste Kontaktaufnahme und weitere Abstimmung können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern kurz Ihr mietrechtliches Anliegen und übermitteln die wichtigsten Eckdaten.
Schritt 2
Ich prüfe die vorliegenden Unterlagen und ordne die rechtlich relevanten Punkte ein.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint.
Schritt 4
Wenn das Anliegen weiterverfolgt werden soll, stimmen wir das weitere Vorgehen strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch begleitet Mandate mit Fokus auf eine klare rechtliche Einschätzung, verständliche Kommunikation und ein Vorgehen mit Augenmaß. Gerade bei mietrechtlichen Anliegen ist neben der Rechtslage oft auch wichtig, wie ein berechtigtes Anliegen sachlich und wirksam geltend gemacht werden kann.

Vertiefende Prüfung, ob die vereinbarte Miete in Berlin rechtlich angreifbar ist.
Wenn die Mietkaution nach Auszug nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird.
Wenn Renovierung, Endreinigung oder Klauseln im Mietvertrag streitig werden.
Wenn bereits Klage erhoben wurde oder eine Räumung konkret bevorsteht.
Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt und die Wirksamkeit geprüft werden soll.
Wenn Mängel in der Wohnung eine allgemeine Mietminderung begründen können.
Wenn Heizung oder Warmwasser ausfallen und schnelles Handeln nötig ist.
Wenn über Nachforderungen, Umlagepositionen oder Belegeinsicht gestritten wird.
Wenn Zahlungsrückstände behauptet werden oder bereits eine fristlose Kündigung vorliegt.
Wenn es um Erlaubnis zur Untervermietung oder um eine Ablehnung durch den Vermieter geht.
Wenn Schimmel Ursache, Mangelrechte und Mietminderung aufwirft.
Wenn Mietanpassungen aufgrund besonderer Vertragsmodelle geprüft werden sollen.
Wenn das Mietverhältnis einvernehmlich und rechtssicher beendet werden soll.
Wenn Bauankündigung, Duldungspflichten und spätere Mietfolgen geprüft werden sollen.
Wenn laufende Bauarbeiten die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen.
Wenn Leck, Trocknung oder Folgeschäden mietrechtlich eingeordnet werden müssen.
Wenn das Besichtigungsverlangen des Vermieters Anlass, Umfang oder Grenzen aufwirft.
Wenn trotz Pauschale Nachforderungen oder unklare Kostenklauseln im Raum stehen.
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