vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Nach einem Personenschaden oder Verkehrsunfall ist eine schnelle anwaltliche Einordnung oft entscheidend.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
Ob Unfallregulierung, Personenschäden oder Verteidigung im Strafverfahren: Sie erhalten eine klare anwaltliche Einschätzung und eine direkte Begleitung Ihres Falls.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Unterstützung bei Haftung, Versicherungskommunikation, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Zum Beispiel bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
Prüfung von Rechtsmitteln und Verteidigungsansätzen gegen Fahrverbote oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren, bei Punkten in Flensburg und in weiteren verkehrsrechtlichen Konflikten.
Möglichst früh. Gerade bei Strafvorwürfen, Fahrverboten oder Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis können frühe Weichenstellungen entscheidend sein.
Ja. Gerade beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist eine schnelle anwaltliche Einordnung oft besonders wichtig.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich prüfe, ob ein Vorgehen gegen Bußgeldentscheidung, Strafurteil oder behördliche Maßnahme sinnvoll ist.
Ja. Weitere Informationen zu Verkehrsunfällen finden Sie hier.
Sie schildern kurz Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Anschließend erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.
Schritt 1
Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular.
Schritt 2
Ich prüfe den Sachverhalt, Bescheide, Schreiben oder die bisherige Kommunikation.
Schritt 3
Sie erhalten eine anwaltliche Einschätzung zur Lage und zu den sinnvollen nächsten Schritten.
Schritt 4
Wenn Sie möchten, übernehme ich anschließend die weitere Vertretung und Kommunikation.
Dr. Philipp Lerch hat sich nach seiner Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei für Verkehrsrecht selbstständig gemacht. Sein Schwerpunkt liegt auf Verkehrsrecht und allen Arten von Personenschäden. Er setzt sich tatkräftig dafür ein, für Mandanten in jedem Fall das bestmögliche Ergebnis herauszuholen.
