Mietpreisbremse in Berlin
Berlin-Pankow

Zahlen Sie zu viel Miete in Berlin? Jetzt Mietvertrag überprüfen lassen!

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Viele Mieter in Berlin zahlen zu viel Miete! Lassen Sie unverbindlich prüfen, wie viel Sie einsparen können. Auf Wunsch mache ich Ihnen die Rückerstattung und die verringerte Miete anwaltlich geltend. Bei der Geltendmachung der Mietpreisbremse ist es vielen Mandanten besonders wichtig, das Verhältnis zum Vermieter nicht zu belasten. Es ist mir ein großes Ziel, dies dann auch bei meinem Vorgehen zu berücksichtigen.

In der ersten Prüfung geht es vor allem um diese Punkte:

  • Prüfung, ob die vereinbarte Miete unter die Mietpreisbremse fällt
  • Einordnung von Vormiete, Ausnahmen und Modernisierungsangaben
  • Klare erste Einschätzung, ob eine Rüge und Rückforderung sinnvoll erscheint
  • Digitale Kontaktaufnahme ohne langen Fragebogen

Sie erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung dazu, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich greift und welches weitere Vorgehen sich anbietet.

Besonders wichtig: Viele Mandanten wünschen sich eine sachliche und wirksame Durchsetzung, ohne das Mietverhältnis unnötig zu belasten. Dieses Interesse beziehe ich in die rechtliche und praktische Vorgehensweise ausdrücklich ein.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Prüfung zur Mietpreisbremse

Worum es bei der ersten Prüfung geht

Wann sich die Prüfung lohnt

Vor allem bei Neuvermietungen in Berlin, wenn die Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt oder die Begründung für eine höhere Miete nicht nachvollziehbar erscheint.

Was dafür hilfreich ist

Mietvertrag, Miethöhe, Beginn des Mietverhältnisses sowie Angaben zur Vormiete oder zu Modernisierungen reichen für eine erste Einschätzung meist bereits aus.

Was geprüft wird

Geprüft wird, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich anwendbar ist, ob Ausnahmen erkennbar sind und wie ein sachgerechtes weiteres Vorgehen aussehen kann.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht, zu möglichen nächsten Schritten und dazu, welche Unterlagen gegebenenfalls noch sinnvoll sind.

Die zulässige Miete ergibt sich nicht aus einem einzigen Vergleichswert

Für eine tragfähige Berechnung müssen Anwendungsbereich, ortsübliche Vergleichsmiete und mögliche gesetzliche Ausnahmen in der richtigen Reihenfolge geprüft werden.

Vertrag und Anwendungsbereich

Mietbeginn, Lage der Wohnung und die zu diesem Zeitpunkt geltende Berliner Verordnung bestimmen, ob die Mietpreisbremse grundsätzlich anwendbar ist. Bei Staffel- oder Indexmiete kommen zusätzliche zeitliche Prüfungspunkte hinzu.

Vergleichsmiete und Wohnungsmerkmale

Baujahr, Größe, Wohnlage und Ausstattung müssen dem maßgeblichen Mietspiegel korrekt zugeordnet werden. Einzelne Merkmale dürfen weder doppelt berücksichtigt noch ohne tatsächliche Grundlage angesetzt werden.

Vormiete, Neubau und Modernisierung

Eine höhere Vormiete, die erstmalige Nutzung nach dem gesetzlichen Stichtag oder eine umfassende Modernisierung können die zulässige Miethöhe verändern. Dafür sind die tatsächlichen Voraussetzungen und die Vermieterauskunft entscheidend.

Erst nach dieser Prüfung lässt sich beziffern, ob eine Rüge, eine Herabsetzung der laufenden Miete und die Rückforderung überzahlter Beträge in Betracht kommen.

Häufige Fragen

Für welche Wohnungen ist die Mietpreisbremse in Berlin besonders relevant?

Vor allem bei Wiedervermietungen in Berlin. Entscheidend sind häufig das Baujahr, mögliche Modernisierungen und die Frage, welche Vormiete zuvor tatsächlich geschuldet war.

Muss ich schon alle Unterlagen vollständig vorbereitet haben?

Nein. Für eine erste Einschätzung reichen meist die wichtigsten Angaben aus dem Mietvertrag und zur aktuellen Miethöhe. Fehlende Unterlagen können anschließend gezielt ergänzt werden.

Kostenrisiko

Die Mietpreisbremse kann für Sie teilweise ohne Kostenrisiko geltend gemacht werden - ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Dies besprechen wir gerne in einem Erstgespräch.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Ihre Angaben werden gesichtet und rechtlich eingeordnet. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich greift und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll ausgestaltet werden kann.

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Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Rechner ausfüllen

Sie geben die Eckdaten zur Wohnung, Miethöhe und zum Mietvertragsdatum ein und erhalten sofort eine erste Berechnung.

Schritt 2

Kontaktdaten hinterlassen

Wenn das Ergebnis auf Einsparpotenzial hindeutet, senden Sie Ihre Kontaktdaten direkt im Anschluss mit wenigen Schritten ab.

Schritt 3

Persönliche Rückmeldung erhalten

Ihre Angaben werden rechtlich eingeordnet. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung dazu, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch begleitet Mandate mit Fokus auf eine klare rechtliche Einschätzung, verständliche Kommunikation und ein Vorgehen mit Augenmaß. Gerade bei mietrechtlichen Anliegen ist vielen Mandanten neben dem rechtlichen Ergebnis auch wichtig, unnötige Spannungen im laufenden Mietverhältnis zu vermeiden.

Dr. Philipp Lerch