Wann sich die Prüfung lohnt
Vor allem bei Neuvermietungen in Berlin, wenn die Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt oder die Begründung für eine höhere Miete nicht nachvollziehbar erscheint.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Viele Mieter in Berlin zahlen zu viel Miete! Lassen Sie unverbindlich prüfen, wie viel Sie einsparen können. Auf Wunsch mache ich Ihnen die Rückerstattung und die verringerte Miete anwaltlich geltend. Bei der Geltendmachung der Mietpreisbremse ist es vielen Mandanten besonders wichtig, das Verhältnis zum Vermieter nicht zu belasten. Es ist mir ein großes Ziel, dies dann auch bei meinem Vorgehen zu berücksichtigen.
In der ersten Prüfung geht es vor allem um diese Punkte:
Sie erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung dazu, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich greift und welches weitere Vorgehen sich anbietet.
Vor allem bei Neuvermietungen in Berlin, wenn die Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt oder die Begründung für eine höhere Miete nicht nachvollziehbar erscheint.
Mietvertrag, Miethöhe, Beginn des Mietverhältnisses sowie Angaben zur Vormiete oder zu Modernisierungen reichen für eine erste Einschätzung meist bereits aus.
Geprüft wird, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich anwendbar ist, ob Ausnahmen erkennbar sind und wie ein sachgerechtes weiteres Vorgehen aussehen kann.
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht, zu möglichen nächsten Schritten und dazu, welche Unterlagen gegebenenfalls noch sinnvoll sind.
Für eine tragfähige Berechnung müssen Anwendungsbereich, ortsübliche Vergleichsmiete und mögliche gesetzliche Ausnahmen in der richtigen Reihenfolge geprüft werden.
Mietbeginn, Lage der Wohnung und die zu diesem Zeitpunkt geltende Berliner Verordnung bestimmen, ob die Mietpreisbremse grundsätzlich anwendbar ist. Bei Staffel- oder Indexmiete kommen zusätzliche zeitliche Prüfungspunkte hinzu.
Baujahr, Größe, Wohnlage und Ausstattung müssen dem maßgeblichen Mietspiegel korrekt zugeordnet werden. Einzelne Merkmale dürfen weder doppelt berücksichtigt noch ohne tatsächliche Grundlage angesetzt werden.
Eine höhere Vormiete, die erstmalige Nutzung nach dem gesetzlichen Stichtag oder eine umfassende Modernisierung können die zulässige Miethöhe verändern. Dafür sind die tatsächlichen Voraussetzungen und die Vermieterauskunft entscheidend.
Erst nach dieser Prüfung lässt sich beziffern, ob eine Rüge, eine Herabsetzung der laufenden Miete und die Rückforderung überzahlter Beträge in Betracht kommen.
Vor allem bei Wiedervermietungen in Berlin. Entscheidend sind häufig das Baujahr, mögliche Modernisierungen und die Frage, welche Vormiete zuvor tatsächlich geschuldet war.
Nein. Für eine erste Einschätzung reichen meist die wichtigsten Angaben aus dem Mietvertrag und zur aktuellen Miethöhe. Fehlende Unterlagen können anschließend gezielt ergänzt werden.
Die Mietpreisbremse kann für Sie teilweise ohne Kostenrisiko geltend gemacht werden - ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Dies besprechen wir gerne in einem Erstgespräch.
Ihre Angaben werden gesichtet und rechtlich eingeordnet. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Mietpreisbremse voraussichtlich greift und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll ausgestaltet werden kann.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie geben die Eckdaten zur Wohnung, Miethöhe und zum Mietvertragsdatum ein und erhalten sofort eine erste Berechnung.
Schritt 2
Wenn das Ergebnis auf Einsparpotenzial hindeutet, senden Sie Ihre Kontaktdaten direkt im Anschluss mit wenigen Schritten ab.
Schritt 3
Ihre Angaben werden rechtlich eingeordnet. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung dazu, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint.
Dr. Philipp Lerch begleitet Mandate mit Fokus auf eine klare rechtliche Einschätzung, verständliche Kommunikation und ein Vorgehen mit Augenmaß. Gerade bei mietrechtlichen Anliegen ist vielen Mandanten neben dem rechtlichen Ergebnis auch wichtig, unnötige Spannungen im laufenden Mietverhältnis zu vermeiden.
