Erlaubnis zur Untermiete
Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zustimmung verlangt werden kann.
Wenn Wohnraum ganz oder teilweise untervermietet werden soll, stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Erlaubnis besteht, wie auf eine Ablehnung reagiert werden kann und welche Risiken ohne Zustimmung entstehen.
Darauf kommt es bei Untermiete meist an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, wie die Untermietsituation rechtlich einzuordnen ist.
Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zustimmung verlangt werden kann.
Einordnung, ob die Ablehnung rechtlich tragfähig wirkt oder angreifbar erscheint.
Bewertung der Risiken, wenn die Untervermietung bereits läuft oder ohne Zustimmung geplant ist.
Klare Rückmeldung dazu, wie gegenüber dem Vermieter sinnvoll vorzugehen ist.
Regelmäßig ja. Entscheidend ist dann, ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht oder ob die Ablehnung tragfähig ist.
Nicht in jeder Konstellation. Das hängt von der konkreten Situation und den vorgetragenen Gründen ab.
Je nach Fall kann sich daraus ein ernsthafter Konflikt im Mietverhältnis entwickeln. Deshalb sollte die Lage früh geprüft werden.
Ja. Je nach Verlauf kann die Untervermietung auch mit Kündigungsfragen verknüpft sein.
Ja. Untermiete ist ein klassisches Thema des laufenden Mietverhältnisses.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern die geplante oder bereits laufende Untermiete und den Stand mit dem Vermieter.
Schritt 2
Ich prüfe die Vertragslage, die Kommunikation und die rechtliche Ausgangslage.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, wie auf Zustimmung oder Ablehnung reagiert werden sollte.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Untermiete ist häufig entscheidend, früh zwischen berechtigtem Interesse, Vertragslage und Konfliktrisiko zu unterscheiden.

Die Übersichtsseite für laufende mietrechtliche Fragen.
Wenn das Mietverhältnis zusätzlich wegen Kündigung oder Nutzungsfragen unter Druck gerät.
Für angrenzende Nutzungs- und Vertragsfragen außerhalb des Kernmietrechts.