Begründung der Kündigung
Eine ordentliche Kündigung muss den Kündigungsgrund so benennen, dass der Mieter die Grundlage nachvollziehen kann.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Eine Kündigung durch den Vermieter muss nicht hingenommen werden. Ich sichere Reaktionsfristen, weise unzureichend begründete Kündigungen zurück und vertrete Ihre Interessen, wenn der Konflikt eskaliert.
Damit Sie Ihre Wohnung nicht vorschnell verlieren, kommt es besonders darauf an:
Zunächst klären wir: Ob die Kündigung formell wirksam ist, der genannte Grund trägt und welche Reaktionsfrist läuft.
Eine ordentliche Kündigung muss den Kündigungsgrund so benennen, dass der Mieter die Grundlage nachvollziehen kann.
Welche Frist gilt, hängt unter anderem von der Dauer des Mietverhältnisses und der Art der Kündigung ab.
Schriftform, Unterschrift und nachweisbarer Zugang sind für die Wirksamkeit des Schreibens wichtige Fragen.
Bei einer ordentlichen Kündigung können Widerspruchsrechte und persönliche Härtegründe eine Rolle spielen.
Nein. Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht ohne Weiteres sofort. Welche Schritte und Fristen gelten, hängt vom konkreten Schreiben und der Situation ab.
Bei einer ordentlichen Kündigung können Widerspruchsrechte und persönliche Härtegründe eine Rolle spielen.
Ja. Eigenbedarf ist ein besonderer Kündigungsgrund mit eigenen Anforderungen an Begründung und Prüfung.
Wichtig sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Mietvertrag, bisheriger Schriftverkehr und Unterlagen zu den im Schreiben genannten Gründen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie übermitteln das Kündigungsschreiben und schildern kurz Ihre Situation.
Schritt 2
Eine ordentliche Kündigung muss den Kündigungsgrund so benennen, dass der Mieter die Grundlage nachvollziehen kann.
Schritt 3
Welche Frist gilt, hängt unter anderem von der Dauer des Mietverhältnisses und der Art der Kündigung ab.
Schritt 4
Bei einer ordentlichen Kündigung können Widerspruchsrechte und persönliche Härtegründe eine Rolle spielen.
Dr. Philipp Lerch ordnet Kündigungen im Mietrecht mit Blick auf Form, Fristen und die konkrete Verteidigungsstrategie ein.

Wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder Angehörige beansprucht.
Wenn bereits gerichtliche Schritte im Raum stehen.
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