Mietrückstand
Berlin-Pankow

Mietrückstand und Kündigungsrisiko - Anwalt für Mietrecht
Rückstand, Schonfrist und Reaktionswege prüfen

Wenn Zahlungsrückstände behauptet werden oder bereits eine fristlose Kündigung vorliegt, ist eine schnelle rechtliche Einordnung besonders wichtig. Dann geht es regelmäßig um Rückstandshöhe, Fristen und die Frage, wie Wohnungsverlust vermieden werden kann.

Diese Fragen stehen bei Mietrückstand meist im Raum:

  • Prüfung, ob der behauptete Rückstand in dieser Form überhaupt besteht
  • Einordnung von fristloser Kündigung, ordentlicher Kündigung und Fristen
  • Bewertung möglicher Reaktionswege wie Ausgleich, Schonfrist oder Verteidigung
  • Klare anwaltliche Einschätzung zum sinnvollsten nächsten Schritt

Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, welche Risiken bestehen und welche Reaktionsmöglichkeiten jetzt sinnvoll erscheinen.

Wichtig zu wissen: Bei Kündigungen wegen Mietrückstand sollte nicht abgewartet werden. Gerade Fristen und die genaue Zusammensetzung des Rückstands sind oft entscheidend.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Prüfung von Rückstand und Kündigung

Worum es bei Mietrückstand oft geht

Höhe des Rückstands

Prüfung, ob der geltend gemachte Rückstand rechnerisch und rechtlich nachvollziehbar ist.

Kündigung und Fristen

Einordnung der Kündigungslage und der jetzt wichtigen Fristen.

Reaktionsoptionen

Bewertung, ob Zahlung, Schonfrist oder Verteidigung in Betracht kommen.

Häufige Fragen

Führt jeder Mietrückstand sofort zur fristlosen Kündigung?

Nein. Entscheidend ist die konkrete Rückstandslage und wie sie rechtlich einzuordnen ist.

Kann ich auf eine Kündigung noch reagieren?

Ja. Gerade in frühen Phasen sollte geprüft werden, welche Reaktionsmöglichkeiten noch offen sind.

Spielen Mietmängel oder Minderungen dabei eine Rolle?

Ja. Wenn über die geschuldete Miete gestritten wird, kann das auch für die Rückstandslage wichtig sein.

Zur Seite Mietminderung

Können auch Nebenkostenrückstände eine Rolle spielen?

Je nach Konstellation ja. Dann sollte sauber geprüft werden, ob die Forderung überhaupt tragfähig ist.

Zur Seite Nebenkosten

Ist das Teil des allgemeinen Mietrechts?

Ja. Mietrückstand und Kündigung gehören zu den besonders sensiblen Bereichen des Mietrechts.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So funktioniert es

Schritt 1

Schreiben senden

Sie senden die Kündigung oder Zahlungsaufforderung und schildern die wichtigsten Hintergründe.

Schritt 2

Lage prüfen lassen

Ich prüfe Rückstand, Fristen und rechtliche Reaktionsmöglichkeiten.

Schritt 3

Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, wie dringend die Lage ist und was jetzt sinnvoll erscheint.

Schritt 4

Nächste Schritte abstimmen

Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Rückstands- und Kündigungsfällen ist frühe Struktur meist besonders wichtig.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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