Antrag und Verfahrensstand
Ob eine Räumungsfrist noch beantragt oder verlängert werden kann, hängt vom Stand des Verfahrens ab.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einer Räumungsentscheidung ist schnelles, strukturiertes Handeln wichtig. Ich prüfe Fristen, die konkrete Lage und mögliche Schritte zur Sicherung von Zeit.
Bei Räumungsfrist kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Welche persönlichen Härten und Wohnungssuchbemühungen für Zeitgewinn oder Vollstreckungsschutz belegt werden müssen.
Ob eine Räumungsfrist noch beantragt oder verlängert werden kann, hängt vom Stand des Verfahrens ab.
Gesundheit, Kinder, Wohnungssuche und konkrete Ersatzwohnungsbemühungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Mietrückstände, Nutzungsbedarf und bisheriger Verlauf fließen in die gerichtliche Abwägung ein.
Neben der Räumungsfrist können bei unmittelbar drohender Vollstreckung andere Schutzinstrumente relevant werden.
Ob eine Räumungsfrist noch beantragt oder verlängert werden kann, hängt vom Stand des Verfahrens ab.
Gesundheit, Kinder, Wohnungssuche und konkrete Ersatzwohnungsbemühungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Mietrückstände, Nutzungsbedarf und bisheriger Verlauf fließen in die gerichtliche Abwägung ein.
Neben der Räumungsfrist können bei unmittelbar drohender Vollstreckung andere Schutzinstrumente relevant werden.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Welche persönlichen Härten und Wohnungssuchbemühungen für Zeitgewinn oder Vollstreckungsschutz belegt werden müssen.
Schritt 2
Ob eine Räumungsfrist noch beantragt oder verlängert werden kann, hängt vom Stand des Verfahrens ab.
Schritt 3
Mietrückstände, Nutzungsbedarf und bisheriger Verlauf fließen in die gerichtliche Abwägung ein.
Schritt 4
Neben der Räumungsfrist können bei unmittelbar drohender Vollstreckung andere Schutzinstrumente relevant werden.
Bei Räumungsfrist legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Welche persönlichen Härten und Wohnungssuchbemühungen für Zeitgewinn oder Vollstreckungsschutz belegt werden müssen.
Gesundheit, Kinder, Wohnungssuche und konkrete Ersatzwohnungsbemühungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Mietrückstände, Nutzungsbedarf und bisheriger Verlauf fließen in die gerichtliche Abwägung ein.