Erlaubnislage klären
Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.
Bei einer Kündigung wegen Untervermietung kommt es auf Erlaubnis, tatsächliche Nutzung und den konkreten Vorwurf an. Ich prüfe Risiken und die passende Reaktion.
Bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob eine Erlaubnis bestand oder beansprucht werden konnte und ob die Kündigung auf einer fortgesetzten Pflichtverletzung beruht.
Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.
Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.
Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.
Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.
Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.
Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.
Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.
Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob eine Erlaubnis bestand oder beansprucht werden konnte und ob die Kündigung auf einer fortgesetzten Pflichtverletzung beruht.
Schritt 2
Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.
Schritt 3
Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.
Schritt 4
Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.
Bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob eine Erlaubnis bestand oder beansprucht werden konnte und ob die Kündigung auf einer fortgesetzten Pflichtverletzung beruht.
Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.
Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.