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Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung – Rechtsanwalt für Mietrecht

Bei einer Kündigung wegen Untervermietung kommt es auf Erlaubnis, tatsächliche Nutzung und den konkreten Vorwurf an. Ich prüfe Risiken und die passende Reaktion.

Bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.
  • Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.
  • Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.
  • Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob eine Erlaubnis bestand oder beansprucht werden konnte und ob die Kündigung auf einer fortgesetzten Pflichtverletzung beruht.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

Erlaubnislage klären

Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.

Anspruch auf Teilerlaubnis

Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.

Abmahnung und Fortsetzung

Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.

Besucher oder Untermieter

Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.

Häufige Fragen zu Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

Was sollte ich bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung als Erstes festhalten?

Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Bei berechtigtem nachträglichem Interesse kann für einen Teil der Wohnung ein Erlaubnisanspruch bestehen.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Ob eine Erlaubnis bestand oder beansprucht werden konnte und ob die Kündigung auf einer fortgesetzten Pflichtverletzung beruht.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Vertrag, frühere Zustimmung und Umfang der tatsächlich überlassenen Räume sind zuerst festzustellen.

Schritt 3

Risiken einordnen

Für die Kündigungsbewertung ist wichtig, ob abgemahnt und die Überlassung danach fortgesetzt wurde.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Dauer, Entgelt, eigene Wohnnutzung und Schlüsselgewalt helfen bei der Abgrenzung.

Über Dr. Lerch

Bei Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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