Abrechnung und Unterlagen
Prüfung von Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Schriftverkehr und Abrechnung zur rechtlichen Einordnung des Einbehalts.
Wenn die Mietkaution nach Auszug nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird, stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Einbehalt rechtlich tragfähig ist und wie der Anspruch sinnvoll geltend gemacht werden kann.
Darauf kommt es bei Kautionsstreit oft an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, ob die einbehaltene Kaution voraussichtlich zurückverlangt werden kann.
Prüfung von Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Schriftverkehr und Abrechnung zur rechtlichen Einordnung des Einbehalts.
Einordnung, ob behauptete Schäden, Nachzahlungen oder Renovierungskosten überhaupt von der Kaution abgezogen werden dürfen.
Prüfung, ob die Kaution vollständig, teilweise oder kurzfristig zurückverlangt werden kann.
Klare anwaltliche Rückmeldung dazu, wie der Anspruch sachlich und wirksam geltend gemacht werden sollte.
Nicht ohne rechtliche Grundlage. Entscheidend ist, ob noch konkret nachvollziehbare Gegenansprüche bestehen und ob ein weiterer Einbehalt noch gerechtfertigt ist.
Ja. Häufig wird mit Schäden oder Schönheitsreparaturen argumentiert. Ob diese Positionen wirklich durchgreifen, sollte aber im Einzelfall geprüft werden.
Das hängt vom konkreten Grund des Einbehalts ab. Eine saubere Prüfung der Unterlagen zeigt meist schnell, welche Positionen tragfähig sind und welche nicht.
Ja. Die Rückzahlung der Mietkaution gehört zu den klassischen Streitpunkten nach Beendigung eines Mietverhältnisses.
Ja. Die erste Kontaktaufnahme und Sichtung der Unterlagen können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern kurz den Auszug, die Höhe der Kaution und was der Vermieter bisher mitgeteilt hat.
Schritt 2
Ich prüfe Mietvertrag, Übergabeunterlagen und den behaupteten Grund für den Einbehalt.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, ob und in welchem Umfang Rückzahlung verlangt werden kann.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Gerade bei Kautionsfällen kommt es häufig darauf an, behauptete Gegenansprüche sauber auseinanderzunehmen.

Wenn der Kautionseinbehalt mit Renovierungspflichten oder Endzustand der Wohnung begründet wird.
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Für angrenzende Vertrags- und Eigentumsthemen außerhalb des laufenden Mietrechts.
Welche Unterlagen nach dem Auszug wichtig sind, wann eine Abrechnung sinnvoll ist und wie Sie die Rückzahlung strukturiert anfordern.