Anlass der Besichtigung
Prüfung, ob Instandhaltung, Verkauf, Neuvermietung oder ein anderer Anlass genannt wird.
Wenn der Vermieter die Wohnung besichtigen will, geht es oft um Anlass, Terminierung, Zutrittsrechte und die Frage, welche Besichtigungen überhaupt verlangt werden können.
Darauf kommt es in solchen Fällen oft an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, ob die verlangte Besichtigung rechtlich so verlangt werden kann.
Prüfung, ob Instandhaltung, Verkauf, Neuvermietung oder ein anderer Anlass genannt wird.
Einordnung, wie Vorlauf, Uhrzeit und Durchführung ausgestaltet sein sollten.
Bewertung, ob die Besichtigung mit geplanter Beendigung oder Nachmietersuche zusammenhängt.
Klare Rückmeldung dazu, welche Fragen zu Zustand und Schönheitsreparaturen rechtlich relevant werden.
Nein. Es braucht regelmäßig einen nachvollziehbaren Anlass und eine angemessene Abstimmung.
Nicht uneingeschränkt. Auch bei berechtigtem Anlass muss die Besichtigung angemessen organisiert werden.
Ja. Dann stellen sich häufig Fragen zur Abstimmung mit Wohnungsrückgabe oder Nachmietersuche.
Ja. Gerade bei Auszug oder Streit über den Wohnungszustand kann das eine Rolle spielen.
Ja. Zutritts- und Besichtigungsfragen gehören zu den typischen Nutzungskonflikten im Mietrecht.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern kurz die Situation und senden die wichtigsten Unterlagen oder Schreiben.
Schritt 2
Ich prüfe Vertragslage, Fristen, Schriftverkehr und die rechtliche Ausgangslage.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, wie die Lage rechtlich einzuordnen ist.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Wohnungsbesichtigungen ist oft entscheidend, berechtigte Informationsinteressen und Grenzen des Zutritts sachlich sauber auseinanderzuhalten.

Wenn Besichtigungen mit Beendigung oder Nachmietersuche zusammenhängen.
Wenn Zustand, Renovierung oder Übergabe zum Besichtigungsthema werden.
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