Vertragsstruktur
Prüfung, ob Vertragsübernahme, Entlassung oder Neuvertrag sinnvoller ist.
Wenn sich in einer Wohngemeinschaft oder bei mehreren Mietern die Zusammensetzung ändern soll, geht es oft um Vertragsübernahme, Zustimmung des Vermieters und die Frage, wer für bisherige oder künftige Verpflichtungen haftet.
Darauf kommt es in solchen Fällen oft an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, wie der Mieterwechsel rechtlich sauber umgesetzt werden kann.
Prüfung, ob Vertragsübernahme, Entlassung oder Neuvertrag sinnvoller ist.
Einordnung, welche Mitwirkung der Vermieterseite benötigt wird.
Bewertung, wer für Rückstände, Schäden oder Kaution weiterhin einsteht.
Klare Rückmeldung dazu, ob rechtlich eher eine Untervermietung vorliegt.
Nicht ohne Weiteres. Maßgeblich ist, was mit Vermieter und Mitmietern wirksam vereinbart wird.
Ja. Gerade die Zuordnung und spätere Abrechnung sollte sauber geregelt werden.
Beim Mieterwechsel geht es um die Vertragspartei selbst, bei der Untermiete bleibt der Hauptmieter im Mietverhältnis.
Ja. Bestehende Rückstände oder Haftungsfragen sollten früh mitgeprüft werden.
Ja. Mieterwechsel gehören zu den typischen Vertragsgestaltungsfragen im Mietrecht.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern kurz die Situation und senden die wichtigsten Unterlagen oder Schreiben.
Schritt 2
Ich prüfe Vertragslage, Fristen, Schriftverkehr und die rechtliche Ausgangslage.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, wie die Lage rechtlich einzuordnen ist.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Mieterwechseln ist oft entscheidend, Vertragsstruktur, Zustimmung und Haftungsverteilung sauber auseinanderzuhalten.

Wenn die Situation eher nach Untervermietung als nach echtem Mieterwechsel aussieht.
Wenn der Wechsel nur im Rahmen einer geordneten Beendigung sinnvoll erscheint.
Die Übersichtsseite für Vertragsfragen und laufende Mietverhältnisse.