Modernisierung oder Instandhaltung
Kosten für notwendige Reparaturen dürfen nicht ohne Abgrenzung als Modernisierung umgelegt werden.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Eine Mieterhöhung nach Modernisierung muss inhaltlich und formal nachvollziehbar sein. Ich prüfe Ankündigung, Berechnung und Ihre Reaktionsmöglichkeiten.
Bei Mieterhöhung nach Modernisierung kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob echte Modernisierungskosten, Erhaltungsanteile, Umlage und gesetzliche Grenzen korrekt berücksichtigt sind.
Kosten für notwendige Reparaturen dürfen nicht ohne Abgrenzung als Modernisierung umgelegt werden.
Rechnung, Abzug von Erhaltungsanteilen und Verteilung auf die Wohnungen müssen nachvollziehbar sein.
Die Erhöhung muss Maßnahme, Kostenberechnung und monatlichen Mehrbetrag verständlich erläutern.
Gesetzliche Begrenzungen und ein rechtzeitig geltend gemachter Härteeinwand können die Erhöhung beeinflussen.
Kosten für notwendige Reparaturen dürfen nicht ohne Abgrenzung als Modernisierung umgelegt werden.
Rechnung, Abzug von Erhaltungsanteilen und Verteilung auf die Wohnungen müssen nachvollziehbar sein.
Die Erhöhung muss Maßnahme, Kostenberechnung und monatlichen Mehrbetrag verständlich erläutern.
Gesetzliche Begrenzungen und ein rechtzeitig geltend gemachter Härteeinwand können die Erhöhung beeinflussen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob echte Modernisierungskosten, Erhaltungsanteile, Umlage und gesetzliche Grenzen korrekt berücksichtigt sind.
Schritt 2
Kosten für notwendige Reparaturen dürfen nicht ohne Abgrenzung als Modernisierung umgelegt werden.
Schritt 3
Die Erhöhung muss Maßnahme, Kostenberechnung und monatlichen Mehrbetrag verständlich erläutern.
Schritt 4
Gesetzliche Begrenzungen und ein rechtzeitig geltend gemachter Härteeinwand können die Erhöhung beeinflussen.
Bei Mieterhöhung nach Modernisierung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob echte Modernisierungskosten, Erhaltungsanteile, Umlage und gesetzliche Grenzen korrekt berücksichtigt sind.
Rechnung, Abzug von Erhaltungsanteilen und Verteilung auf die Wohnungen müssen nachvollziehbar sein.
Die Erhöhung muss Maßnahme, Kostenberechnung und monatlichen Mehrbetrag verständlich erläutern.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.