Begründung der Kündigung
Prüfung, wie der Eigenbedarf beschrieben wird und ob die Angaben nachvollziehbar genug sind.
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Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ist regelmäßig entscheidend, ob die Kündigung formell und inhaltlich tragfähig ist und welche Reaktionsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Darauf kommt es bei Eigenbedarf meist an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, ob die Kündigung auf den ersten Blick tragfähig erscheint und wie weiter vorzugehen ist.
Prüfung, wie der Eigenbedarf beschrieben wird und ob die Angaben nachvollziehbar genug sind.
Einordnung, für wen die Wohnung beansprucht wird und wie tragfähig diese Darstellung rechtlich erscheint.
Prüfung möglicher Einwände, Fristen und der Frage, ob eine Verteidigung oder andere Lösung sinnvoller ist.
Einordnung, was passiert, wenn aus der Kündigung später eine Räumungsklage wird.
Eine formell ausführliche Kündigung beweist noch nicht, dass der behauptete Nutzungswunsch tatsächlich besteht. Umgekehrt macht nicht jeder persönliche Zweifel die Kündigung unwirksam.
Aus dem Schreiben muss erkennbar werden, für wen die Wohnung benötigt wird und welches nachvollziehbare Nutzungsinteresse verfolgt wird. Später nachgeschobene Gründe sind nur begrenzt verwertbar.
Wohnsituation, zeitlicher Ablauf, verfügbare Alternativwohnungen und widersprüchliche Angaben können für die Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches relevant sein. Die Prüfung richtet sich nach den konkreten Tatsachen, nicht nach Vermutungen allein.
Alter, Gesundheit, Haushaltsangehörige und fehlender angemessener Ersatzwohnraum können einen Härteeinwand begründen. Dieser ist eigenständig neben der Wirksamkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs zu prüfen.
Eine vollständige Verteidigung betrachtet deshalb sowohl die Tragfähigkeit des Eigenbedarfs als auch die persönliche Härtesituation des betroffenen Haushalts.
Nein. Ob die Kündigung trägt, hängt von Begründung, Form und der konkreten Situation ab.
Regelmäßig ja. Für eine belastbare Prüfung ist entscheidend, wie konkret und nachvollziehbar die Kündigung begründet wurde.
Dann kann sich die Situation in eine Räumungslage entwickeln. Spätestens dann sollte früh geprüft werden, wie die Sache rechtlich steht.
Je nach Konstellation ja, etwa wenn parallel weitere Konflikte im Mietverhältnis bestehen.
Ja. Die Eigenbedarfskündigung ist ein besonders typischer und zugleich sensibler Bereich des Mietrechts.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie schicken die Kündigung und schildern die wichtigsten Hintergründe des Mietverhältnisses.
Schritt 2
Ich prüfe Begründung, Formalien und mögliche Reaktionsoptionen.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Rückmeldung dazu, ob die Kündigung tragfähig erscheint und was jetzt sinnvoll ist.
Schritt 4
Wenn weiterer Handlungsbedarf besteht, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet mietrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Eigenbedarfskündigungen ist häufig entscheidend, früh zwischen formellen Punkten und tatsächlicher Tragfähigkeit zu unterscheiden.

Wenn aus einer Eigenbedarfskündigung ein gerichtlicher Räumungsstreit wird.
Die Übersichtsseite für allgemeine und besondere mietrechtliche Fragen.
Für angrenzende Eigentums- oder Nutzungsfragen außerhalb des laufenden Mietverhältnisses.
Wie Sie nach einer Eigenbedarfskündigung Fristen sichern, die Begründung einordnen und die nächsten Schritte vorbereiten.