Sachschaden und Fahrzeugkosten
Prüfung von Reparaturkosten, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfall und Gutachterkosten.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einem Verkehrsunfall kommt es oft sofort auf Beweise, Haftungsquote und den richtigen Umgang mit der gegnerischen Versicherung an. Diese allgemeine Seite umfasst Autounfälle ebenso wie Unfälle mit Fahrrädern, Motorrädern oder Fußgängern.
Typische Themen nach dem Verkehrsunfall:
Ich prüfe den Verkehrsunfall persönlich, übernehme die Kommunikation mit der Versicherung und begleite die Regulierung strukturiert bis zur Lösung.
Prüfung von Reparaturkosten, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfall und Gutachterkosten.
Einordnung unklarer Unfallsituationen, Haftungsquoten und typischer Einwendungen der Versicherer.
Wenn Positionen gekürzt oder verzögert reguliert werden, prüfe ich, was rechtlich tatsächlich durchsetzbar ist.
Bei Verletzungen prüfe ich zusätzlich Schmerzensgeld, Behandlungskosten und weitere unfallbedingte Folgen.
Eine belastbare Regulierung entsteht nicht allein aus der Schadenssumme. Entscheidend ist, ob Unfallablauf, Haftung und jede einzelne Schadensposition schlüssig belegt werden können.
Fotos, Zeugenaussagen, Unfallskizze, Polizeivorgang und Fahrzeugschäden werden darauf geprüft, welche Darstellung des Unfallablaufs sie tatsächlich tragen. Widersprüche können die Haftungsquote unmittelbar beeinflussen.
Bei jeder Position muss erkennbar sein, dass sie gerade durch den Unfall entstanden ist. Das betrifft neben Reparatur und Wertminderung auch Nutzungsausfall, Mietwagen, Behandlungskosten und unfallbedingte Folgeschäden.
Prüfberichte und Abrechnungsschreiben werden nicht nur rechnerisch kontrolliert. Maßgeblich ist, auf welche tatsächliche oder rechtliche Begründung der Versicherer eine Kürzung stützt und ob diese zum konkreten Schaden passt.
Der Fall wird deshalb als zusammenhängende Beweiskette bearbeitet: vom Unfallort über die Haftungsfrage bis zum Nachweis jeder geltend gemachten Schadensposition.
Wenn die Gegenseite den Unfall verursacht hat, übernimmt deren Haftpflichtversicherung regelmäßig auch die Anwaltskosten.
Ja. Auch in scheinbar klaren Fällen werden Schadenspositionen in der Praxis oft gekürzt oder nur teilweise reguliert.
Hilfreich sind insbesondere Fotos, Zeugendaten, Polizeiinformationen, Schriftverkehr der Versicherung und Unterlagen zu Fahrzeug- oder Personenschäden.
Nein. Die erste Prüfung und weitere Kommunikation können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie übermitteln die wichtigsten Informationen zum Unfallhergang, zu Schäden und zur bisherigen Kommunikation.
Schritt 2
Ich prüfe die Unterlagen, ordne die Haftung ein und identifiziere offene Punkte oder fehlende Nachweise.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare anwaltliche Einschätzung dazu, welche Ansprüche bestehen und wie sie sinnvoll durchgesetzt werden können.
Schritt 4
Wenn gewünscht, übernehme ich anschließend die Kommunikation mit der Versicherung und die weitere Durchsetzung.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet Verkehrsunfälle mit Fokus auf klare Haftungseinordnung, direkte Kommunikation und eine strukturierte Regulierung gegenüber Versicherern. Ziel ist eine anwaltliche Begleitung, die rechtlich belastbar und für Mandanten nachvollziehbar ist.

Für Kollisionen mit dem Fahrrad gibt es eine eigene, klar abgegrenzte Spezialseite.
Für verletzte Motorradfahrer und besondere Haftungsfragen steht eine eigene Spezialseite bereit.
Unfälle mit Fußgängern werden auf einer eigenen Seite mit Fokus auf Haftung und Verletzungsfolgen behandelt.
Haftung, typische Fehler und was unmittelbar nach dem Unfall zu tun ist.
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