Versicherungsrecht
Berlin-Pankow

Versicherung zahlt nicht – Anwalt für Versicherungsrecht
Leistungsablehnung, Kürzung und verzögerte Regulierung

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Wenn ein Versicherer die Zahlung ablehnt, kürzt oder immer neue Unterlagen verlangt, entscheiden Vertragsbedingungen, Begründung und Beweise über das weitere Vorgehen. Ich ordne die Leistungsentscheidung ein und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Für eine belastbare Reaktion kommt es vor allem auf diese Punkte an:

  • Versicherungsvertrag, Bedingungen und zugesagten Deckungsumfang einordnen
  • Begründung der Ablehnung oder Kürzung auf rechtliche und tatsächliche Schwachstellen prüfen
  • Obliegenheiten, Ausschlüsse, Fristen und behauptete Vorschäden bewerten
  • Schaden, Kausalität und Anspruchshöhe nachvollziehbar dokumentieren
  • Außergerichtliche Durchsetzung und erforderliche gerichtliche Schritte strategisch abstimmen

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Unterlagen noch fehlen, wie stark Ihre Position ist und welcher nächste Schritt wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Nicht vorschnell akzeptieren: Eine Ablehnung oder Kürzung des Versicherers ist nicht automatisch das letzte Wort. Entscheidend ist die konkrete Begründung im Zusammenspiel mit Vertrag und Schadenverlauf.
Direkte anwaltliche Einschätzung
Versicherungsfall strukturiert prüfen

Wobei ich im Versicherungsrecht unterstütze

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ablehnung oder Einstellung einer langfristigen BU-Rente anhand von Tätigkeitsbild, Medizin und Bedingungen prüfen.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wohngebäudeversicherung

Große Brand-, Leitungswasser- und Elementarschäden vollständig dokumentieren und regulieren.

Zur Wohngebäudeversicherung

Lebensversicherung

Verweigerte Todesfallleistungen, Bezugsrecht und Einwände zu Gesundheitsangaben rechtlich einordnen.

Zur Lebensversicherung

Krankentagegeld

Leistungseinstellung, behauptete Berufsunfähigkeit und Rückforderungen des Versicherers prüfen.

Zum Krankentagegeld

Durchsetzung des Anspruchs

Außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer und, wenn erforderlich und sinnvoll, gerichtliche Geltendmachung.

Der Versicherungsfall wird aus drei Blickwinkeln geprüft

Eine tragfähige Strategie verbindet Vertragsauslegung, tatsächlichen Schadenverlauf und eine realistische Bewertung des erreichbaren Ergebnisses.

Was war versichert?

Versicherungsschein, Bedingungen, Nachträge und Kommunikation zeigen, welches Risiko in welchem Umfang übernommen wurde.

Was ist geschehen?

Zeitlicher Ablauf, Schadenbild und vorhandene Belege werden der Begründung des Versicherers konkret gegenübergestellt.

Was soll erreicht werden?

Zahlungsziel, Kostenrisiko und Zeitfaktor werden zu einer praktikablen außergerichtlichen oder gerichtlichen Strategie verbunden.

Alle Themen im Überblick

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht

Was brauche ich für eine erste Einschätzung?

Hilfreich sind Versicherungsschein und Bedingungen, die Schadenmeldung, der bisherige Schriftverkehr, die Ablehnung oder Abrechnung sowie die wichtigsten Schadennachweise. Fehlende Unterlagen können nach der ersten Einordnung gezielt ergänzt werden.

Kann ich gegen eine Leistungsablehnung vorgehen?

Das hängt von der konkreten Begründung, den Versicherungsbedingungen und den belegbaren Tatsachen ab. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob ein begründeter Widerspruch, weitere Nachweise oder die gerichtliche Durchsetzung sinnvoll sind.

Was gilt, wenn die Versicherung immer neue Unterlagen verlangt?

Zunächst ist zu trennen, welche Informationen für die Leistungsprüfung wirklich erforderlich sind und welche bereits vorliegen. Danach kann die Kommunikation gebündelt und auf eine nachvollziehbare Entscheidung hingewirkt werden.

Beraten Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?

Ja. Unterlagen, Besprechungen und die Kommunikation mit dem Versicherer können bundesweit digital und telefonisch bearbeitet werden.

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Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So läuft die Prüfung ab

Schritt 1

Sachverhalt senden

Sie schildern den Versicherungsfall und senden die Leistungsentscheidung sowie die wichtigsten Unterlagen.

Schritt 2

Vertrag und Lage einordnen

Ich ordne Deckung, Einwände, Nachweise und den bisherigen Verlauf rechtlich ein.

Schritt 3

Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung zu Erfolgsaussichten, fehlenden Belegen und Handlungsoptionen.

Schritt 4

Nächste Schritte abstimmen

Wir stimmen ab, ob und wie der Anspruch gegenüber dem Versicherer weiterverfolgt wird.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch berät und vertritt Versicherungsnehmer mit Fokus auf eine klare Einordnung von Vertrag, Leistungsentscheidung und Beweislage. Mandate werden persönlich, verständlich und mit Blick auf eine wirtschaftlich tragfähige Lösung bearbeitet.

Dr. Philipp Lerch

Wichtige Versicherungsfälle für Privatpersonen

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Langfristige BU-Rente bei Ablehnung oder Einstellung durchsetzen.

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Wohngebäudeversicherung zahlt nicht

Große Gebäude- und Folgeschäden nach Brand, Wasser oder Elementarereignis.

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Private Unfallversicherung zahlt nicht

Invaliditätsleistung bei streitigem Invaliditätsgrad, Fristen oder Vorschäden.

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