Frühe Verteidigungsstrategie
Prüfung, ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, welche Angaben vermieden werden sollten und wie der Fall taktisch sauber geführt wird.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt es oft sehr früh auf eine saubere rechtliche Einordnung und auf diszipliniertes Vorgehen gegenüber Polizei und Versicherung an.
Typische Konstellationen:
Ich prüfe den Vorwurf, die belastbaren Tatsachen und die sinnvolle Verteidigungsstrategie, bevor unnötige Angaben gemacht werden.
Prüfung, ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, welche Angaben vermieden werden sollten und wie der Fall taktisch sauber geführt wird.
Einordnung von Vorladung, Anhörungsbogen, Beschuldigtenstellung und den nächsten formalen Schritten.
Prüfung typischer Konstellationen, in denen streitig ist, ob ein Zusammenstoß oder relevanter Schaden überhaupt bemerkt werden konnte.
Bewertung möglicher Folgen für Punkte, Fahrverbot, Fahrerlaubnis und die weitere Kommunikation im Verfahren.
Nicht jede spätere Anzeige wegen eines Park- oder Verkehrsvorgangs belegt bereits eine strafbare Fahrerflucht. Der Vorwurf muss mehrere tatsächliche und rechtliche Ebenen zusammenführen.
Zunächst ist zu klären, ob überhaupt ein Unfall im Straßenverkehr vorlag und welche Umstände für eine mögliche Beteiligung sprechen. Schadensbild, Anstoßstelle und zeitlicher Ablauf müssen miteinander vereinbar sein.
Für die Verteidigung kann entscheidend sein, ob ein Anstoß oder Schaden akustisch, optisch oder körperlich wahrnehmbar war. Eine bloße Haltereigenschaft beantwortet weder die Fahrerfrage noch die Kenntnis vom Unfall.
Wartezeit, Ort und Grund des Entfernens sowie eine spätere Ermöglichung von Feststellungen sind getrennt zu bewerten. Eine nachträgliche Meldung beseitigt den Vorwurf nicht automatisch, kann rechtlich aber erheblich sein.
Bevor eine Einlassung abgegeben wird, sollten deshalb Unfallbegriff, Fahreridentität, Wahrnehmbarkeit und das Verhalten nach dem Ereignis anhand der Akte gemeinsam geprüft werden.
Regelmäßig sollte zunächst geprüft werden, was konkret vorgeworfen wird und welche Beweislage vorliegt. Unüberlegte Angaben lassen sich später oft nicht sinnvoll korrigieren.
Nein. Entscheidend sind die konkreten Umstände, insbesondere Wahrnehmbarkeit, Schaden, Wartepflicht und das weitere Verhalten.
Ja. Je nach Konstellation können Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder weitere führerscheinrechtliche Folgen im Raum stehen.
Nein. Die erste Einschätzung und die weitere Abstimmung können auch telefonisch oder digital erfolgen.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie schicken die Vorladung, das Polizeischreiben oder schildern kurz, was passiert ist.
Schritt 2
Ich prüfe den Vorwurf, die erkennbare Beweislage und die Risiken für das weitere Verfahren.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare anwaltliche Empfehlung dazu, ob Schweigen, Stellungnahme oder weitere Schritte sinnvoll sind.
Schritt 4
Wenn gewünscht, übernehme ich anschließend die weitere Vertretung und Kommunikation.
Dr. Philipp Lerch arbeitet im Verkehrsrecht mit Fokus auf klare Einschätzungen, direkte Kommunikation und eine strukturierte Verteidigung in sensiblen Verkehrssachen. Ziel ist eine anwaltliche Begleitung, die rechtlich belastbar und für Mandanten gut nachvollziehbar ist.

Übersicht zur Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.