Unfallhergang einordnen
Arbeitsplatz, Arbeitsweg, Tätigkeit, Pausen- oder Umwegsituation können für die rechtliche Einordnung entscheidend sein.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einem Arbeitsunfall entscheidet eine saubere Dokumentation oft darüber, welche Leistungen und weiteren Ansprüche überhaupt geprüft werden können. Ich ordne den Unfallhergang, die Unterlagen und die nächsten sinnvollen Schritte ein.
Bei einem Arbeitsunfall sind vor allem diese Fragen entscheidend:
Sie erhalten eine klare erste Einschätzung dazu, welche Unterlagen fehlen, welcher Anspruchsweg naheliegt und was Sie nicht vorschnell unterschreiben sollten.
Arbeitsplatz, Arbeitsweg, Tätigkeit, Pausen- oder Umwegsituation können für die rechtliche Einordnung entscheidend sein.
Unfallanzeige, Arztberichte, Durchgangsarzt-Unterlagen, Zeugen und Fotos werden auf ihre Aussagekraft geprüft.
Es wird unterschieden, welche Leistungen über die gesetzliche Unfallversicherung laufen und ob weitere Ansprüche geprüft werden sollten.
Bei streitigem Unfallhergang oder abgelehnten Leistungen kommt es auf die konkrete Begründung und die vorhandenen Nachweise an.
Entscheidend ist, ob die Tätigkeit oder der versicherte Weg mit dem Unfall zusammenhängt. Die genaue Situation, der Zeitpunkt und mögliche Abweichungen vom Arbeitsweg müssen konkret eingeordnet werden.
Melden Sie den Unfall, lassen Sie Verletzungen dokumentieren und sichern Sie Angaben von Zeugen. Bewahren Sie außerdem alle Schreiben und medizinischen Unterlagen auf.
Das kann möglich sein. Gerade bei Unterbrechungen oder Umwegen hängt die Einordnung aber stark vom konkreten Ablauf ab.
Eine Ablehnung sollte anhand ihrer Begründung, der Fristen und der verfügbaren Beweise geprüft werden. Daraus ergibt sich, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern Tätigkeit, Unfallhergang, Verletzungen und den bisherigen Schriftverkehr.
Schritt 2
Unfallanzeige, medizinische Unterlagen und vorhandene Nachweise werden auf Lücken und Relevanz geprüft.
Schritt 3
Sie erhalten eine verständliche Einordnung zu Anspruchswegen, Risiken und den nächsten sinnvollen Schritten.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, wird die Kommunikation und Durchsetzung strukturiert abgestimmt.
Dr. Philipp Lerch unterstützt bei Personenschäden mit einer klaren Einordnung von Haftung, Beweisen und dem weiteren Vorgehen. Im Mittelpunkt stehen eine belastbare Tatsachengrundlage und direkte anwaltliche Kommunikation.

Überblick zu Ansprüchen nach Verletzungen und zur ersten rechtlichen Einordnung.
Wenn sich der Unfall auf einer dienstlichen Fahrt oder im Straßenverkehr ereignet hat.
Bei Verletzungen auf dem Arbeitsweg mit Fahrrad oder E-Bike.
Bei Stürzen auf dem Weg zur Arbeit oder auf nicht ausreichend gesicherten Flächen.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.