Bescheid und Fristen prüfen
Ich prüfe Bußgeldbescheid, Anhörung und Fristen, damit keine unnötigen Nachteile durch verspätete oder unüberlegte Reaktionen entstehen.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen kommt es oft auf kurze Fristen, die Messmethode und eine saubere Einordnung der Risiken für Punkte oder Fahrverbot an.
Typische Konstellationen:
Ich prüfe den Bescheid, die Messsituation und die verfahrensrechtlichen Ansatzpunkte, damit Sie früh wissen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Ich prüfe Bußgeldbescheid, Anhörung und Fristen, damit keine unnötigen Nachteile durch verspätete oder unüberlegte Reaktionen entstehen.
Je nach Fall geht es um Messverfahren, Dokumentation, Fahrerzuordnung und die Frage, ob die Grundlage des Vorwurfs belastbar ist.
Ich ordne ein, welche Folgen konkret drohen und ob es sinnvolle Verteidigungs- oder Verhandlungsspielräume gibt.
Sie erhalten eine klare Empfehlung dazu, ob Einspruch, Akteneinsicht oder ein anderes Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Die Zahl im Bußgeldbescheid ist nur das Ergebnis. Ob sie trägt, hängt vom Messvorgang, der Zuordnung zum Fahrer und der richtigen rechtlichen Einordnung der Überschreitung ab.
Messfoto, Roh- oder Falldaten, Geräteeinsatz und der angesetzte Toleranzabzug müssen zum behaupteten Wert passen. Auffälligkeiten lassen sich regelmäßig erst anhand der Akte beurteilen.
Die Haltereigenschaft beweist nicht automatisch, wer gefahren ist. Qualität und Perspektive des Fotos sowie weitere Ermittlungsmaßnahmen bestimmen, ob die Identifizierung belastbar ist.
Höhe der Überschreitung, Tatort, Voreintragungen und mögliche besondere Umstände beeinflussen die Folgen. Deshalb muss neben dem Messwert auch das persönliche Register- und Berufsszenario geprüft werden.
Ein sinnvoller Einspruch richtet sich deshalb gegen einen konkreten Schwachpunkt in Beweisführung oder Rechtsfolge und nicht nur gegen die im Bescheid genannte Geschwindigkeit.
Das hängt vor allem von den Folgen ab. Bei Punkten, drohendem Fahrverbot, hoher Geldbuße oder beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein ist eine frühe Prüfung oft besonders sinnvoll.
Nein. Aber nicht jede Messung ist automatisch unangreifbar. Entscheidend sind die Unterlagen, das Messverfahren und die Umstände des Einzelfalls.
Dann sollte der Fall möglichst früh geprüft werden. Gerade bei drohendem Fahrverbot kommt es auf Fristen, Aktenlage und eine saubere Strategie besonders an.
Nein. Die erste Einschätzung und die weitere Abstimmung können deutschlandweit telefonisch oder digital erfolgen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie übermitteln den Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder die wichtigsten Informationen zum Vorwurf.
Schritt 2
Ich prüfe Fristen, erkennbare Angriffspunkte und die konkrete Bedeutung von Punkten oder Fahrverbot.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, ob und wie gegen den Bescheid vorgegangen werden sollte.
Schritt 4
Wenn gewünscht, übernehme ich anschließend das weitere Vorgehen und die Kommunikation im Verfahren.
Dr. Philipp Lerch arbeitet im Verkehrsrecht mit Fokus auf klare anwaltliche Einschätzungen, direkte Kommunikation und ein strukturiertes Vorgehen bei Bußgeld- und Führerscheinrisiken. Ziel ist eine rechtlich belastbare und für Mandanten gut nachvollziehbare Betreuung.

Einordnung weiterer verkehrsrechtlicher Vorwürfe und Maßnahmen.
Verteidigung bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Wenn parallel Unfallregulierung oder Haftungsfragen eine Rolle spielen.