Berlin-Pankow
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Anwalt für Erbrecht

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Ein Erbfall wirft oft zugleich familiäre, rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Ich ordne Erbfolge, Testament, Nachlass und Pflichtteilsrechte ein und entwickle mit Ihnen ein klares Vorgehen.

Eine frühe rechtliche Einordnung ist besonders hilfreich, wenn:

  • ›Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge widersprüchlich oder unklar erscheinen
  • ›mehrere Erben über Verwaltung, Auskunft oder Teilung des Nachlasses streiten
  • ›eine Enterbung, ein Pflichtteil oder lebzeitige Schenkungen wirtschaftlich relevant sind
  • ›Immobilien, Unternehmen, Konten oder Verbindlichkeiten im Nachlass bewertet werden müssen
  • ›Fristen, Ausschlagung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung im Raum stehen

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechtsposition, der benötigten Unterlagen und der nächsten außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte.

Wichtig: Im Erbrecht können kurze Handlungsfristen und schwer rückgängig zu machende Entscheidungen eine Rolle spielen. Lassen Sie Ihre konkrete Situation deshalb früh prüfen.
Anwaltliche Ersteinschätzung
Erbfall strukturiert einordnen

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Mandant

vor einer Woche

Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!

Mandant

vor 3 Wochen

Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.

Mandant

vor 4 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Wobei ich im Erbrecht unterstütze

Testament und Erbfolge

Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge werden zusammengeführt, damit Erbenstellung, Quoten und mögliche Auslegungsfragen klar werden.

Erbengemeinschaft

Bei mehreren Erben geht es häufig um Auskunft, Verwaltung, Nachlassverbindlichkeiten, Immobilien und eine tragfähige Auseinandersetzung.

Pflichtteilsansprüche

Bei Enterbung werden Berechtigung, Quote, Auskunft, Nachlasswert und mögliche Ergänzungsansprüche wegen Schenkungen geprüft.

Mehr zu Pflichtteilsansprüchen

Nachlass und Auskunft

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Belege müssen nachvollziehbar erfasst werden, bevor Ansprüche belastbar bewertet oder beziffert werden können.

Ansprüche abwehren

Auch Erben benötigen eine klare Strategie, wenn Auskunft, Zahlung oder Ergänzung verlangt wird und einzelne Positionen streitig sind.

Außergerichtliche Lösung und Prozess

Je nach Beweislage und Konfliktstand werden Verhandlung, Stufenklage oder andere gerichtliche Schritte wirtschaftlich eingeordnet.

Drei Ebenen entscheiden über die Fallstrategie

Eine belastbare erbrechtliche Einschätzung verbindet die formale Erbfolge mit dem tatsächlichen Nachlass und dem Ziel, das Sie erreichen möchten.

Wer ist Erbe?

Testament, Erbvertrag, Familienverhältnisse und gesetzliche Regeln bestimmen, wer in welcher Quote in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt.

Was gehört zum Nachlass?

Vermögen, Schulden, Schenkungen und Bewertungsfragen prägen den wirtschaftlichen Kern der Auseinandersetzung.

Welcher Weg ist sinnvoll?

Auskunft, Verhandlung, Teilung oder gerichtliche Durchsetzung werden nach Ziel, Beweislage, Kosten und Zeitaufwand gewichtet.

Alle Themen im Überblick

Häufige Fragen zum Erbrecht

Was sollte ich nach einem Erbfall zuerst prüfen?

Zunächst sollten vorhandene Testamente oder Erbverträge, die familiäre Situation, mögliche Nachlasswerte und laufende Fristen erfasst werden. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen und Schritte konkret erforderlich sind.

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift insbesondere, soweit keine wirksame Verfügung von Todes wegen eine andere Erbfolge bestimmt. Wer erbt, hängt dann vor allem von Verwandtschaft und Ehe ab.

Was passiert bei mehreren Erben?

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftlich gebunden, bis er auseinandergesetzt ist. Verwaltung, Verbindlichkeiten und Teilung sollten deshalb strukturiert abgestimmt werden.

Haben Enterbte immer einen Pflichtteilsanspruch?

Nein. Das Gesetz beschränkt den Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Familienverhältnis, Erbfolge und der konkreten Verfügung von Todes wegen ab.

Pflichtteilsanspruch näher prüfen

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Sachverhalt senden

Sie schildern den Erbfall und senden vorhandene Testamente, Schreiben und eine erste Übersicht zum Nachlass.

Schritt 2

Unterlagen und Lage einordnen

Ich ordne Erbfolge, Beteiligte, Nachlass, Auskunftslage und mögliche Fristen rechtlich ein.

Schritt 3

Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Position, der offenen Beweise und der realistischen Handlungsoptionen.

Schritt 4

Nächste Schritte abstimmen

Wir stimmen ab, ob Auskunft, Verhandlung oder eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch legt im Erbrecht Wert auf eine klare Einordnung der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage, eine belastbare Dokumentation und ein Vorgehen, das zum konkreten Ziel des Mandanten passt.

Dr. Philipp Lerch

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