Typische Unfallorte
Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Treppen, Parkplätze und andere Flächen mit Räum- oder Streupflicht.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Wenn Sie auf vereisten Wegen, Treppen, Zufahrten oder Parkplätzen gestürzt sind, prüfe ich Haftung, Beweise und die nächsten Schritte.
Darauf kommt es bei solchen Fällen besonders an:
Je früher der Unfallort und die Verletzungen dokumentiert werden, desto besser lässt sich die Haftung rechtlich einordnen.
Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Treppen, Parkplätze und andere Flächen mit Räum- oder Streupflicht.
Fotos, Uhrzeit, Temperatur, Wetterlage und sichtbare Glätte helfen später bei der Einordnung des Falls.
Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung, Betreiber oder andere Verkehrssicherungspflichtige kommen je nach Fläche in Betracht.
Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall und weitere Schäden werden je nach Verlauf unterschiedlich bewertet.
Das hängt vom konkreten Unfallort ab. Je nach Fläche kommen Eigentümer, Hausverwaltung, Mieter oder Betreiber in Betracht.
Hilfreich sind Fotos von Eis und Fläche, Angaben zu Uhrzeit und Wetter, Zeugen sowie ärztliche Unterlagen.
Ja. Gerade bei Glatteis-Fällen geht es oft um die Verletzung einer Räum- oder Streupflicht.
Sie schildern kurz den Unfallort, die Glätte und die Verletzungen. Danach erfolgt eine erste anwaltliche Einschätzung.
Nein. Die Fallaufnahme und weitere Abstimmung können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie übermitteln die wichtigsten Fakten zum Unfallort, zur Glätte und zu Ihren Verletzungen.
Schritt 2
Ich ordne ein, wer verantwortlich sein könnte und welche Unterlagen den Fall stützen.
Schritt 3
Sie erhalten eine anwaltliche Ersteinschätzung zu Anspruch, Risiken und dem sinnvollen Vorgehen.
Schritt 4
Wenn der Anspruch weiterverfolgt werden soll, stimmen wir die weitere Durchsetzung strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet Personenschaden-Fälle mit Fokus auf klare Haftungseinordnung, belastbare Beweise und eine direkte anwaltliche Begleitung. Gerade bei Glatteis-Unfällen ist eine frühe Dokumentation oft entscheidend.

Übergreifende Hilfe bei Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Folgeschäden.
Verwandte Ansprüche bei Verletzungen nach Kollisionen im Straßenverkehr.
Wenn zusätzlich Unfallregulierung und Versichererkommunikation relevant sind.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.