Lebensversicherung
Berlin-Pankow

Lebensversicherung zahlt nicht – Anwalt
Todesfallleistung, Bezugsrecht und Gesundheitsangaben klären

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Verweigert der Versicherer nach einem Todesfall die vereinbarte Leistung, trifft dies Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation. Zu klären sind der Eintritt des Versicherungsfalls, die Bezugsberechtigung und sämtliche Einwände gegen den Vertrag.

Für eine belastbare Anspruchsprüfung sind vor allem diese Fragen wichtig:

  • Versicherungsschein, Nachträge und Höhe der Todesfallleistung bestimmen
  • Bezugsberechtigung und mögliche Änderungen oder Widerrufe nachvollziehen
  • Gesundheitsfragen, Kenntnis des Versicherten und ärztliche Unterlagen zeitlich einordnen
  • Rücktritt, Anfechtung, Leistungsausschluss und Erklärungsfristen prüfen
  • Auszahlungsreife herstellen und den Anspruch der berechtigten Person durchsetzen

Sie erhalten eine klare Einschätzung zur Bezugsberechtigung, zur Wirksamkeit der Versicherereinwände und zu den nächsten Schritten gegenüber dem Versicherer.

Erklärungen genau prüfen: Die bloße Behauptung unvollständiger Gesundheitsangaben genügt nicht. Maßgeblich sind konkrete Fragen, bekannte Umstände, Verschulden, Kausalität und Fristen.
Direkte anwaltliche Einschätzung
Todesfallleistung rechtlich prüfen

Was bei verweigerter Todesfallleistung geklärt wird

Vertrag und Leistung

Versicherte Person, Versicherungsfall und geschuldete Todesfallleistung aus den Vertragsunterlagen bestimmen.

Bezugsberechtigung

Bezugsrecht, spätere Änderungen und konkurrierende Ansprüche rechtlich einordnen.

Gesundheitsangaben

Antragsfragen und medizinische Vorgeschichte konkret mit dem Einwand des Versicherers abgleichen.

Auszahlung durchsetzen

Fehlende Nachweise ergänzen und unbegründeten Rücktritt oder Anfechtung zurückweisen.

Bezugsrecht und Vertragsbestand sind getrennte Prüfungen

Ein Anspruch kann daran scheitern, dass die falsche Person ihn erhebt – oder daran, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend angreift. Beide Ebenen benötigen eigene Tatsachen und Nachweise.

Bezugsrecht dokumentieren

Originalpolice, Erklärungen gegenüber dem Versicherer und spätere Änderungen zeigen, wem die Leistung zusteht.

Gesundheitsfragen wörtlich auswerten

Entscheidend ist nicht jede Diagnose, sondern welche gefahrerheblichen Umstände innerhalb des abgefragten Zeitraums konkret mitzuteilen waren.

Rechtsfolge kontrollieren

Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung und Anfechtung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen für die Todesfallleistung.

Häufige Fragen: Lebensversicherung

Wer kann die Leistung aus der Lebensversicherung verlangen?

Grundsätzlich die wirksam bezugsberechtigte Person. Fehlt ein Bezugsrecht oder ist es unwirksam, kann der Anspruch in den Nachlass fallen.

Darf der Versicherer wegen einer Vorerkrankung die Zahlung verweigern?

Nicht allein wegen der Erkrankung. Entscheidend ist unter anderem, was im Antrag konkret gefragt und wie geantwortet wurde sowie welches Gestaltungsrecht der Versicherer rechtzeitig erklärt hat.

Was gilt bei Suizid?

Das Gesetz und die Vertragsbedingungen sehen besondere Regeln vor. Entscheidend sind insbesondere Zeitpunkt, Vertragsdauer und die konkreten Umstände.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtig sind Police und Nachträge, Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Bezugsrechtsunterlagen, Versichererschreiben und bei Gesundheitsfragen die relevanten Antrags- und Behandlungsunterlagen.

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Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So wird der Versicherungsfall bearbeitet

Schritt 1

Fall und Entscheidung senden

Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.

Schritt 2

Deckung und Beweise einordnen

Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.

Schritt 3

Klare Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.

Schritt 4

Anspruch weiterverfolgen

Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch vertritt Bezugsberechtigte und Versicherungsnehmer bei verweigerten Leistungen aus Lebensversicherungen. Die Bearbeitung verbindet Vertragsprüfung, medizinische und zeitliche Aufklärung sowie eine klare Strategie für die Auszahlung.

Dr. Philipp Lerch

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