Vertrag und Leistung
Versicherte Person, Versicherungsfall und geschuldete Todesfallleistung aus den Vertragsunterlagen bestimmen.
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Verweigert der Versicherer nach einem Todesfall die vereinbarte Leistung, trifft dies Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation. Zu klären sind der Eintritt des Versicherungsfalls, die Bezugsberechtigung und sämtliche Einwände gegen den Vertrag.
Für eine belastbare Anspruchsprüfung sind vor allem diese Fragen wichtig:
Sie erhalten eine klare Einschätzung zur Bezugsberechtigung, zur Wirksamkeit der Versicherereinwände und zu den nächsten Schritten gegenüber dem Versicherer.
Versicherte Person, Versicherungsfall und geschuldete Todesfallleistung aus den Vertragsunterlagen bestimmen.
Bezugsrecht, spätere Änderungen und konkurrierende Ansprüche rechtlich einordnen.
Antragsfragen und medizinische Vorgeschichte konkret mit dem Einwand des Versicherers abgleichen.
Fehlende Nachweise ergänzen und unbegründeten Rücktritt oder Anfechtung zurückweisen.
Ein Anspruch kann daran scheitern, dass die falsche Person ihn erhebt – oder daran, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend angreift. Beide Ebenen benötigen eigene Tatsachen und Nachweise.
Originalpolice, Erklärungen gegenüber dem Versicherer und spätere Änderungen zeigen, wem die Leistung zusteht.
Entscheidend ist nicht jede Diagnose, sondern welche gefahrerheblichen Umstände innerhalb des abgefragten Zeitraums konkret mitzuteilen waren.
Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung und Anfechtung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen für die Todesfallleistung.
Grundsätzlich die wirksam bezugsberechtigte Person. Fehlt ein Bezugsrecht oder ist es unwirksam, kann der Anspruch in den Nachlass fallen.
Nicht allein wegen der Erkrankung. Entscheidend ist unter anderem, was im Antrag konkret gefragt und wie geantwortet wurde sowie welches Gestaltungsrecht der Versicherer rechtzeitig erklärt hat.
Das Gesetz und die Vertragsbedingungen sehen besondere Regeln vor. Entscheidend sind insbesondere Zeitpunkt, Vertragsdauer und die konkreten Umstände.
Wichtig sind Police und Nachträge, Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Bezugsrechtsunterlagen, Versichererschreiben und bei Gesundheitsfragen die relevanten Antrags- und Behandlungsunterlagen.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.
Schritt 2
Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.
Schritt 3
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.
Schritt 4
Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.
Dr. Philipp Lerch vertritt Bezugsberechtigte und Versicherungsnehmer bei verweigerten Leistungen aus Lebensversicherungen. Die Bearbeitung verbindet Vertragsprüfung, medizinische und zeitliche Aufklärung sowie eine klare Strategie für die Auszahlung.

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Wenn die Invaliditätsleistung nach einem Unfall streitig ist.