Berufsunfähigkeitsversicherung
Berlin-Pankow

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Anwalt
Ablehnung, BU-Grad und Nachprüfung rechtlich einordnen

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Lehnt der Versicherer die BU-Rente ab oder stellt eine anerkannte Leistung später ein, hängt viel von der konkreten Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Berufs, den medizinischen Feststellungen und der Begründung des Versicherers ab.

Für den langfristig oft erheblichen Rentenanspruch sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  • Konkretes Tätigkeitsbild des zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufs aufbereiten
  • Medizinische Einschränkungen und den vertraglich erforderlichen BU-Grad nachvollziehbar belegen
  • Verweisung auf andere Tätigkeiten und behauptete Umorganisation bewerten
  • Rücktritt oder Anfechtung wegen angeblich unvollständiger Gesundheitsangaben prüfen
  • Einstellung einer bereits anerkannten BU-Rente im Nachprüfungsverfahren angreifen

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Tatsachen und Nachweise den Rentenanspruch tragen und wie auf die Entscheidung reagiert werden sollte.

Tätigkeitsbild nicht unterschätzen: Diagnosen allein belegen noch nicht, wie stark die konkrete berufliche Tätigkeit eingeschränkt ist. Eine präzise Gegenüberstellung kann für den BU-Grad entscheidend sein.
Direkte anwaltliche Einschätzung
BU-Rente und Ablehnung prüfen

Worauf es beim Streit um die BU-Rente ankommt

Berufliches Tätigkeitsbild

Zeitanteile, körperliche und geistige Anforderungen sowie prägende Einzelaufgaben konkret darstellen.

Medizinische Nachweise

Befunde, Behandlungsverlauf und funktionelle Einschränkungen mit der Berufsausübung verbinden.

Gesundheitsangaben

Rücktritt, Vertragsanpassung oder Anfechtung wegen vorvertraglicher Angaben rechtlich bewerten.

Nachprüfung

Begründung und Vergleichsmaßstab prüfen, wenn der Versicherer eine laufende BU-Rente einstellt.

Drei Ebenen entscheiden über die BU-Rente

Berufsbild, gesundheitliche Leistungsfähigkeit und Vertragsbedingungen müssen ineinandergreifen. Schwächen auf nur einer Ebene können den gesamten Antrag gefährden.

Beruf in gesunden Tagen

Maßgeblich ist nicht eine abstrakte Berufsbezeichnung, sondern der konkrete Arbeitsalltag vor Eintritt der Einschränkungen – einschließlich Zeitanteilen und prägenden Aufgaben.

Funktion statt Diagnose

Es muss nachvollziehbar werden, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind und welchen Anteil sie am Beruf hatten.

Ablehnung Punkt für Punkt

Gutachten, Verweisung, Umorganisation und Gesundheitsangaben werden nicht vermischt, sondern jeweils nach Beweislast und Vertragswortlaut bewertet.

Häufige Fragen: Berufsunfähigkeitsversicherung

Reicht meine Diagnose für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit?

Regelmäßig nicht allein. Entscheidend ist, wie sich die Erkrankung auf die konkreten prägenden Tätigkeiten Ihres zuletzt ausgeübten Berufs auswirkt.

Darf der Versicherer mich auf einen anderen Beruf verweisen?

Das hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Zu prüfen sind insbesondere Ausbildung, Fähigkeiten, bisherige Lebensstellung und die konkrete Ausgestaltung der Verweisungsklausel.

Kann eine bereits gezahlte BU-Rente wieder eingestellt werden?

Nur unter den Voraussetzungen des Nachprüfungsverfahrens. Der Versicherer muss die maßgebliche Veränderung nachvollziehbar darlegen.

Was gilt bei angeblich falschen Gesundheitsangaben?

Dann sind Fragestellung, Kenntnis, Verschulden, Kausalität und die eingehaltenen Erklärungsfristen getrennt zu prüfen. Eine Anfechtung oder ein Rücktritt ist nicht automatisch wirksam.

Google-Bewertungen

Erfahrungen mit der Kanzlei

5,0

8 Google-Bewertungen

Auf Google Maps ansehen
Quelle:Google Maps

Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So wird der Versicherungsfall bearbeitet

Schritt 1

Fall und Entscheidung senden

Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.

Schritt 2

Deckung und Beweise einordnen

Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.

Schritt 3

Klare Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.

Schritt 4

Anspruch weiterverfolgen

Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch vertritt Versicherungsnehmer bei abgelehnten und eingestellten Berufsunfähigkeitsleistungen. Im Mittelpunkt stehen eine präzise Darstellung der beruflichen Tätigkeit, die medizinische Beweislage und eine wirtschaftlich tragfähige Strategie für den langfristigen Rentenanspruch.

Dr. Philipp Lerch

Weitere Seiten zum Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Übersicht zu abgelehnten, gekürzten und verzögerten Versicherungsleistungen.

Zur Übersicht

Krankentagegeld eingestellt

Wenn der Krankentagegeldversicherer Arbeitsunfähigkeit bestreitet oder Berufsunfähigkeit behauptet.

Zum Krankentagegeld

Private Unfallversicherung

Wenn dauerhafte Unfallfolgen bestehen und die Invaliditätsleistung streitig ist.

Zur Unfallversicherung