Wohngebäudeversicherung
Berlin-Pankow

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht – Anwalt
Großschäden nach Brand, Leitungswasser oder Elementarereignis durchsetzen

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Nach einem schweren Gebäudeschaden stehen Wiederherstellung, Finanzierung und Nutzung der Immobilie auf dem Spiel. Lehnt der Versicherer ab oder kürzt erheblich, müssen Schadenursache, Versicherungsbedingungen und Berechnung sauber getrennt aufgearbeitet werden.

Bei größeren Gebäude- und Folgeschäden kommt es häufig auf diese Streitpunkte an:

  • Deckung für Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder vereinbarte Elementargefahren bestimmen
  • Ursache und Umfang des Schadens durch Gutachten und zeitnahe Dokumentation sichern
  • Neuwert, Zeitwert, Wiederherstellungskosten und Aufräumkosten vollständig beziffern
  • Einwände zu Unterversicherung, Gefahrerhöhung oder grober Fahrlässigkeit prüfen
  • Abschlagszahlungen und Regulierung bei laufender Sanierung konsequent steuern

Sie erhalten eine strukturierte Einschätzung dazu, welche Schadenpositionen versichert sind, wo die Kürzung angreifbar ist und welche Nachweise jetzt benötigt werden.

Beweise früh sichern: Aufräum- und Sanierungsarbeiten verändern das Schadenbild. Ursache, Umfang und beschädigte Bauteile sollten deshalb vor wesentlichen Veränderungen belastbar dokumentiert werden.
Direkte anwaltliche Einschätzung
Gebäudeschaden vollständig regulieren

Worum es bei einem großen Gebäudeschaden geht

Versicherte Gefahr

Schadenursache und konkrete Deckung anhand von Police, Bedingungen und Zusatzbausteinen bestimmen.

Gutachten und Kausalität

Technische Feststellungen des Versicherers mit eigenen Nachweisen und dem Schadenverlauf abgleichen.

Schadenhöhe

Wiederherstellung, Nebenkosten, Mietausfall und weitere versicherte Positionen nachvollziehbar beziffern.

Kürzung und Abschläge

Kürzungsgründe prüfen und bei feststehendem Mindestschaden angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

Deckungsgrund und Schadenhöhe getrennt beweisen

Bei großen Gebäudeschäden genügt es nicht, nur die Reparaturkosten vorzulegen. Zunächst muss das versicherte Ereignis feststehen; anschließend ist jede relevante Schadenposition zu belegen.

Ursache vor Sanierung

Brandstelle, Leitungsverlauf, Durchfeuchtung und beschädigte Bauteile müssen so dokumentiert sein, dass die versicherte Gefahr später nachvollzogen werden kann.

Wiederherstellung vollständig kalkulieren

Neben Bauleistungen können Abbruch, Aufräumung, Planung, Sicherung und weitere vertraglich versicherte Kosten relevant sein.

Einwände isoliert beantworten

Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung, Unterversicherung und grobe Fahrlässigkeit haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Häufige Fragen: Wohngebäudeversicherung

Muss ich das Gutachten der Versicherung akzeptieren?

Nein. Technische Ursache, Reparaturweg und Kostenansatz können anhand weiterer Unterlagen oder eines eigenen Gutachtens überprüft werden.

Was bedeutet Unterversicherung bei einem Gebäudeschaden?

Der Versicherer kann sich je nach Vertragsgestaltung darauf berufen, dass Versicherungssumme und Versicherungswert auseinanderfallen. Ob und in welchem Umfang gekürzt werden darf, hängt von Police und Bedingungen ab.

Kann ich vor Abschluss der Prüfung eine Abschlagszahlung verlangen?

Wenn Grund und Mindesthöhe eines Anspruchs feststehen, kommt eine Abschlagszahlung in Betracht. Entscheidend sind Bearbeitungsstand und belastbare Bezifferung.

Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?

Eine Leistungskürzung setzt die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Vorwurf, Ursächlichkeit und Kürzungsquote müssen konkret geprüft werden.

Google-Bewertungen

Erfahrungen mit der Kanzlei

5,0

8 Google-Bewertungen

Auf Google Maps ansehen
Quelle:Google Maps

Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So wird der Versicherungsfall bearbeitet

Schritt 1

Fall und Entscheidung senden

Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.

Schritt 2

Deckung und Beweise einordnen

Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.

Schritt 3

Klare Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.

Schritt 4

Anspruch weiterverfolgen

Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch vertritt Versicherungsnehmer bei erheblichen Wohngebäude- und Sachschäden. Im Mittelpunkt stehen eine belastbare technische Dokumentation, die vollständige Bezifferung und eine konsequente Regulierung gegenüber dem Versicherer.

Dr. Philipp Lerch

Weitere Seiten zum Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Übersicht zu Deckungsprüfung, Leistungsablehnung und Anspruchsdurchsetzung.

Zur Übersicht

Lebensversicherung zahlt nicht

Wenn ein Versicherer eine hohe Todesfallleistung verweigert.

Zur Lebensversicherung

Private Unfallversicherung

Wenn nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung gekürzt oder abgelehnt wird.

Zur Unfallversicherung