Versicherte Gefahr
Schadenursache und konkrete Deckung anhand von Police, Bedingungen und Zusatzbausteinen bestimmen.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einem schweren Gebäudeschaden stehen Wiederherstellung, Finanzierung und Nutzung der Immobilie auf dem Spiel. Lehnt der Versicherer ab oder kürzt erheblich, müssen Schadenursache, Versicherungsbedingungen und Berechnung sauber getrennt aufgearbeitet werden.
Bei größeren Gebäude- und Folgeschäden kommt es häufig auf diese Streitpunkte an:
Sie erhalten eine strukturierte Einschätzung dazu, welche Schadenpositionen versichert sind, wo die Kürzung angreifbar ist und welche Nachweise jetzt benötigt werden.
Schadenursache und konkrete Deckung anhand von Police, Bedingungen und Zusatzbausteinen bestimmen.
Technische Feststellungen des Versicherers mit eigenen Nachweisen und dem Schadenverlauf abgleichen.
Wiederherstellung, Nebenkosten, Mietausfall und weitere versicherte Positionen nachvollziehbar beziffern.
Kürzungsgründe prüfen und bei feststehendem Mindestschaden angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Bei großen Gebäudeschäden genügt es nicht, nur die Reparaturkosten vorzulegen. Zunächst muss das versicherte Ereignis feststehen; anschließend ist jede relevante Schadenposition zu belegen.
Brandstelle, Leitungsverlauf, Durchfeuchtung und beschädigte Bauteile müssen so dokumentiert sein, dass die versicherte Gefahr später nachvollzogen werden kann.
Neben Bauleistungen können Abbruch, Aufräumung, Planung, Sicherung und weitere vertraglich versicherte Kosten relevant sein.
Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung, Unterversicherung und grobe Fahrlässigkeit haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Nein. Technische Ursache, Reparaturweg und Kostenansatz können anhand weiterer Unterlagen oder eines eigenen Gutachtens überprüft werden.
Der Versicherer kann sich je nach Vertragsgestaltung darauf berufen, dass Versicherungssumme und Versicherungswert auseinanderfallen. Ob und in welchem Umfang gekürzt werden darf, hängt von Police und Bedingungen ab.
Wenn Grund und Mindesthöhe eines Anspruchs feststehen, kommt eine Abschlagszahlung in Betracht. Entscheidend sind Bearbeitungsstand und belastbare Bezifferung.
Eine Leistungskürzung setzt die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Vorwurf, Ursächlichkeit und Kürzungsquote müssen konkret geprüft werden.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.
Schritt 2
Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.
Schritt 3
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.
Schritt 4
Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.
Dr. Philipp Lerch vertritt Versicherungsnehmer bei erheblichen Wohngebäude- und Sachschäden. Im Mittelpunkt stehen eine belastbare technische Dokumentation, die vollständige Bezifferung und eine konsequente Regulierung gegenüber dem Versicherer.

Übersicht zu Deckungsprüfung, Leistungsablehnung und Anspruchsdurchsetzung.
Wenn ein Versicherer eine hohe Todesfallleistung verweigert.
Wenn nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung gekürzt oder abgelehnt wird.