Private Unfallversicherung
Berlin-Pankow

Private Unfallversicherung zahlt nicht – Anwalt
Invaliditätsgrad, Fristen und Mitwirkungsanteil prüfen

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Bleiben nach einem Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, kann die Invaliditätsleistung wirtschaftlich erheblich sein. Streit entsteht häufig über Unfallbegriff, fristgerechte Feststellung, Invaliditätsgrad und die Mitwirkung von Vorerkrankungen.

Für die Höhe und Durchsetzbarkeit der Invaliditätsleistung sind besonders wichtig:

  • Unfallereignis und unfallbedingte Erstverletzung belastbar dokumentieren
  • Vertragliche Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung sichern
  • Invaliditätsgrad anhand Gliedertaxe und funktioneller Einschränkungen bestimmen
  • Mitwirkungsanteile von Krankheiten oder Vorschäden medizinisch und rechtlich prüfen
  • Progression, Versicherungssumme und weitere Leistungsbausteine korrekt berechnen

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Fristen, Invaliditätsbemessung und der Frage, ob die Kürzung des Versicherers medizinisch und vertraglich trägt.

Fristen sofort kontrollieren: Die Bedingungen enthalten häufig eigenständige Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität. Eine normale Schadenmeldung ersetzt diese Voraussetzungen nicht zwingend.
Direkte anwaltliche Einschätzung
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Was bei der Invaliditätsleistung geprüft wird

Unfall und Erstschaden

Hergang, Primärverletzung und lückenlosen medizinischen Verlauf voneinander abgrenzen und dokumentieren.

Invaliditätsgrad

Gliedertaxe, Funktionsbeeinträchtigung und ärztliche Bewertung mit den Bedingungen abgleichen.

Fristen

Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität anhand der konkreten Bedingungen kontrollieren.

Mitwirkung und Progression

Abzüge wegen Vorschäden prüfen und die Leistung einschließlich Progressionsstaffel neu berechnen.

Vom Unfallereignis zur konkreten Leistung

Der Versicherer prüft nicht nur, ob ein Unfall stattgefunden hat. Anspruch und Höhe entstehen erst aus der Kette von Unfall, Erstschaden, dauerhafter Invalidität und vertraglicher Berechnung.

Kausalitätskette

Unfall, Primärverletzung und bleibende Funktionsbeeinträchtigung müssen medizinisch nachvollziehbar verbunden werden.

Bemessung statt Diagnose

Für die Höhe zählt der dauerhafte Funktionsverlust, nicht allein die Bezeichnung einer Verletzung.

Leistungsformel kontrollieren

Invaliditätsgrad, Versicherungssumme, Progression und zulässige Mitwirkungsabzüge ergeben erst zusammen den Zahlungsbetrag.

Häufige Fragen: Private Unfallversicherung

Welche Frist gilt für die Invaliditätsleistung?

Das hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Häufig bestehen getrennte Fristen für den Eintritt der Invalidität, ihre ärztliche Feststellung und die Geltendmachung beim Versicherer.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Bei benannten Körperteilen richtet er sich regelmäßig nach der Gliedertaxe und dem Funktionsverlust. Sonst wird die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit medizinisch bewertet.

Darf wegen einer Vorerkrankung gekürzt werden?

Nur nach Maßgabe der Bedingungen und bei nachgewiesener Mitwirkung. Der konkrete Anteil darf nicht pauschal angenommen werden.

Ist die private Unfallversicherung dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Nein. Die Unfallversicherung knüpft an unfallbedingte dauerhafte Invalidität an; die BU-Versicherung an die Fähigkeit, den konkreten Beruf auszuüben.

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Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So wird der Versicherungsfall bearbeitet

Schritt 1

Fall und Entscheidung senden

Sie schildern den Verlauf und übermitteln Police, Bedingungen sowie die Entscheidung des Versicherers.

Schritt 2

Deckung und Beweise einordnen

Vertrag, Einwände, Fristen und Nachweise werden strukturiert gegenübergestellt.

Schritt 3

Klare Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Anspruch, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Optionen.

Schritt 4

Anspruch weiterverfolgen

Wir stimmen die außergerichtliche Durchsetzung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch vertritt Versicherungsnehmer bei abgelehnten oder gekürzten Invaliditätsleistungen. Entscheidend sind die Sicherung vertraglicher Fristen, eine belastbare medizinische Bewertung und die korrekte Berechnung der Leistung.

Dr. Philipp Lerch

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