Dreiwochenfrist
Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Nach einer Kündigung läuft oft eine kurze Frist. Ich sichere die Frist, arbeite die Angriffspunkte heraus und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht.
Bei einer Kündigungsschutzklage stehen meist diese Fragen im Vordergrund:
Zunächst klären wir: Ob die Dreiwochenfrist gewahrt werden muss, welche Angriffspunkte die Kündigung bietet und welches Ziel für Sie sinnvoll ist.
Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Form, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und besondere Schutzvorschriften liefern die Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Je nach Fall geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine gute Vergleichsposition oder die Klärung offener Ansprüche.
Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.
Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Eine Abfindung entsteht nicht automatisch. Eine Klage kann aber eine Verhandlungsposition schaffen; ob das sinnvoll ist, hängt von der Kündigung und Ihren Zielen ab.
Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.
Ja. Sie können das Kündigungsschreiben und die wichtigsten Unterlagen digital oder telefonisch übermitteln, damit die Frist und das weitere Vorgehen sofort gesichert werden können.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie senden das Kündigungsschreiben und schildern kurz die Situation.
Schritt 2
Form, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und besondere Schutzvorschriften liefern die Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Schritt 3
Je nach Fall geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine gute Vergleichsposition oder die Klärung offener Ansprüche.
Schritt 4
Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.
Dr. Philipp Lerch wahrt Klagefristen, greift unwirksame Kündigungen an und verfolgt eine klare Strategie für Ihren Arbeitsplatz oder eine tragfähige Einigung.

Die allgemeine Einordnung nach Zugang einer Kündigung.
Wenn eine Vergleichs- oder Verhandlungslösung im Mittelpunkt steht.
Wenn statt einer Klage eine vertragliche Trennung angeboten wird.