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Kündigungsschutzklage – Anwalt für Arbeitsrecht

Nach einer Kündigung läuft oft eine kurze Frist. Ich sichere die Frist, arbeite die Angriffspunkte heraus und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht.

Bei einer Kündigungsschutzklage stehen meist diese Fragen im Vordergrund:

  • Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
  • Form, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und besondere Schutzvorschriften liefern die Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.
  • Je nach Fall geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine gute Vergleichsposition oder die Klärung offener Ansprüche.
  • Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Zunächst klären wir: Ob die Dreiwochenfrist gewahrt werden muss, welche Angriffspunkte die Kündigung bietet und welches Ziel für Sie sinnvoll ist.

Schnelle Klage-Strategie
Kündigung angreifen

Was vor einer Kündigungsschutzklage geklärt werden sollte

Dreiwochenfrist

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Kündigung angreifen

Form, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und besondere Schutzvorschriften liefern die Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Ziel der Klage

Je nach Fall geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine gute Vergleichsposition oder die Klärung offener Ansprüche.

Verhandlung und Gütetermin

Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Wie lange habe ich für eine Kündigungsschutzklage Zeit?

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Muss ich klagen, wenn ich eine Abfindung erreichen möchte?

Eine Abfindung entsteht nicht automatisch. Eine Klage kann aber eine Verhandlungsposition schaffen; ob das sinnvoll ist, hängt von der Kündigung und Ihren Zielen ab.

Was passiert beim Gütetermin?

Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Kann ich die Kündigung zunächst digital angreifen lassen?

Ja. Sie können das Kündigungsschreiben und die wichtigsten Unterlagen digital oder telefonisch übermitteln, damit die Frist und das weitere Vorgehen sofort gesichert werden können.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Einschätzung ab

Schritt 1

Kündigung senden

Sie senden das Kündigungsschreiben und schildern kurz die Situation.

Schritt 2

Frist sichern und Angriffspunkte nutzen

Form, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und besondere Schutzvorschriften liefern die Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Schritt 3

Ziel festlegen

Je nach Fall geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine gute Vergleichsposition oder die Klärung offener Ansprüche.

Schritt 4

Weiteres Vorgehen abstimmen

Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin; eine tragfähige Einigung hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch wahrt Klagefristen, greift unwirksame Kündigungen an und verfolgt eine klare Strategie für Ihren Arbeitsplatz oder eine tragfähige Einigung.

Philipp Lerch
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