Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, braucht keine allgemeinen Internettipps, sondern eine klare rechtliche Einordnung und eine belastbare Verhandlungsstrategie.
Worauf es in der Praxis ankommt:
- ›Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung, aber viele Fälle bieten Verhandlungsspielraum
- ›Die Drei-Wochen-Frist nach Zugang der schriftlichen Kündigung ist oft der entscheidende Hebel
- ›Abfindungen entstehen häufig durch Kündigungsschutzklage, Vergleich oder gezielte außergerichtliche Verhandlung
- ›Aufhebungsverträge müssen zusätzlich auf Sperrzeit-, Freistellungs-, Zeugnis- und Bonusfragen geprüft werden
Sie erhalten eine direkte anwaltliche Einschätzung dazu, wie Ihre Ausgangslage aussieht, ob eine Kündigung angegriffen werden sollte und wie sich eine tragfähige Abfindungslösung verhandeln lässt.
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wenn die Frist abläuft, verschlechtert sich die Verhandlungsposition meist deutlich.