vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, braucht keine allgemeinen Internettipps, sondern eine klare rechtliche Einordnung und eine belastbare Verhandlungsstrategie.
Worauf es in der Praxis ankommt:
Sie erhalten eine direkte anwaltliche Einschätzung dazu, wie Ihre Ausgangslage aussieht, ob eine Kündigung angegriffen werden sollte und wie sich eine tragfähige Abfindungslösung verhandeln lässt.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Jetzt geht es vor allem um Fristen, Angriffspunkte gegen die Kündigung und die Frage, ob sich über diesen Weg eine bessere Trennungslösung oder Abfindung erreichen lässt.
Vor einer Unterschrift sollten Höhe der Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Boni und das Risiko einer Sperrzeit sorgfältig geprüft werden.
Ein frühes Angebot wirkt oft attraktiv, ist aber nicht automatisch ausgewogen. Entscheidend sind Gesamtsituation, Prozessrisiko und Verhandlungsspielraum.
Neben der Abfindung zählen oft auch Freistellung, gutes Zeugnis, variable Vergütung, Dienstwagen, Wettbewerbsverbote und ein geordneter Beendigungszeitpunkt.
Ein automatischer Anspruch besteht nicht in jedem Kündigungsfall. In der Praxis entstehen Abfindungen häufig durch Verhandlung oder gerichtlichen Vergleich; ein gesetzlich geregelter Sonderfall ist § 1a KSchG bei bestimmten betriebsbedingten Kündigungen.
Sehr schnell. Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist sollte sofort anwaltlich geprüft werden.
Die Höhe hängt vom Prozessrisiko, der wirtschaftlichen Ausgangslage, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsdruck auf beiden Seiten ab. Im gesetzlich geregelten Fall des § 1a KSchG nennt das Gesetz 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
In der Regel nein. Vor einer Unterschrift sollte geprüft werden, ob die angebotene Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist und ob Nachteile etwa bei Arbeitslosengeld, Zeugnis oder variabler Vergütung drohen.
Schritt 1
Sie schildern kurz den Fall und senden Kündigung, Aufhebungsvertrag oder das konkrete Angebot. Zuerst wird geprüft, welche Fristen laufen.
Schritt 2
Es wird eingeordnet, wie angreifbar die Kündigung ist, welche Risiken bestehen und wie stark die Verhandlungsposition voraussichtlich ist.
Schritt 3
Anschließend wird entschieden, ob außergerichtlich verhandelt, Klage erhoben oder auf eine andere Lösung hingearbeitet werden sollte.
Schritt 4
Wenn eine Einigung sinnvoll ist, werden Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Beendigungsdatum und weitere wirtschaftlich relevante Punkte strukturiert verhandelt.
Dr. Philipp Lerch begleitet Mandanten mit Fokus auf klare rechtliche Einschätzungen, präzise Kommunikation und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse. Gerade bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen ist entscheidend, schnell zu erkennen, wo Fristen laufen, wo Verhandlungsspielraum besteht und welche Lösung langfristig wirklich trägt.

Drei-Wochen-Frist, Kündigungsschutzklage und taktisch sinnvolle Sofortmaßnahmen nach Zugang der Kündigung.