Typische Unfallorte
Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Treppen, Parkplätze und andere Flächen mit Räum- oder Streupflicht.
Wenn Sie auf vereisten Wegen, Treppen, Zufahrten oder Parkplätzen gestürzt sind, prüfe ich Haftung, Beweise und die nächsten Schritte.
Darauf kommt es bei solchen Fällen besonders an:
Je früher der Unfallort und die Verletzungen dokumentiert werden, desto besser lässt sich die Haftung rechtlich einordnen.
Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Treppen, Parkplätze und andere Flächen mit Räum- oder Streupflicht.
Fotos, Uhrzeit, Temperatur, Wetterlage und sichtbare Glätte helfen später bei der Einordnung des Falls.
Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung, Betreiber oder andere Verkehrssicherungspflichtige kommen je nach Fläche in Betracht.
Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall und weitere Schäden werden je nach Verlauf unterschiedlich bewertet.
Das hängt vom konkreten Unfallort ab. Je nach Fläche kommen Eigentümer, Hausverwaltung, Mieter oder Betreiber in Betracht.
Hilfreich sind Fotos von Eis und Fläche, Angaben zu Uhrzeit und Wetter, Zeugen sowie ärztliche Unterlagen.
Ja. Gerade bei Glatteis-Fällen geht es oft um die Verletzung einer Räum- oder Streupflicht.
Sie schildern kurz den Unfallort, die Glätte und die Verletzungen. Danach erfolgt eine erste anwaltliche Einschätzung.
Nein. Die Fallaufnahme und weitere Abstimmung können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie übermitteln die wichtigsten Fakten zum Unfallort, zur Glätte und zu Ihren Verletzungen.
Schritt 2
Ich ordne ein, wer verantwortlich sein könnte und welche Unterlagen den Fall stützen.
Schritt 3
Sie erhalten eine anwaltliche Ersteinschätzung zu Anspruch, Risiken und dem sinnvollen Vorgehen.
Schritt 4
Wenn der Anspruch weiterverfolgt werden soll, stimmen wir die weitere Durchsetzung strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet Personenschaden-Fälle mit Fokus auf klare Haftungseinordnung, belastbare Beweise und eine direkte anwaltliche Begleitung. Gerade bei Glatteis-Unfällen ist eine frühe Dokumentation oft entscheidend.

Übergreifende Hilfe bei Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Folgeschäden.
Verwandte Ansprüche bei Verletzungen nach Kollisionen im Straßenverkehr.
Wenn zusätzlich Unfallregulierung und Versichererkommunikation relevant sind.