Anwaltliche Einschätzung
Berlin-Pankow

Ansprüche nach Glatteis-Unfall prüfen lassen ohne Kostenrisiko

Wenn Sie auf vereisten Wegen, Treppen, Zufahrten oder Parkplätzen gestürzt sind, prüfe ich Haftung, Beweise und die nächsten Schritte.

Darauf kommt es bei solchen Fällen besonders an:

  • Prüfung von Räum- und Streupflicht, Beweislage und möglichem Mitverschulden
  • Einordnung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und weiteren Schäden
  • Sicherung von Fotos, Zeugen und Unterlagen zum Unfallort
  • Klare Rückmeldung, ob und wie der Anspruch sinnvoll durchgesetzt werden kann

Je früher der Unfallort und die Verletzungen dokumentiert werden, desto besser lässt sich die Haftung rechtlich einordnen.

Wichtig zu wissen: Bei Glatteis-Unfällen hängt die Haftung oft davon ab, wer für die Fläche verantwortlich war und ob rechtzeitig geräumt oder gestreut wurde.
Anwaltliche Einschätzung
Prüfung von Glatteis-Unfällen

Wichtige Punkte beim Glatteis-Unfall

Typische Unfallorte

Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Treppen, Parkplätze und andere Flächen mit Räum- oder Streupflicht.

Sofort sichern

Fotos, Uhrzeit, Temperatur, Wetterlage und sichtbare Glätte helfen später bei der Einordnung des Falls.

Wer verantwortlich sein kann

Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung, Betreiber oder andere Verkehrssicherungspflichtige kommen je nach Fläche in Betracht.

Welche Folgen zählen

Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall und weitere Schäden werden je nach Verlauf unterschiedlich bewertet.

Häufige Fragen

Wer haftet nach einem Glatteis-Unfall?

Das hängt vom konkreten Unfallort ab. Je nach Fläche kommen Eigentümer, Hausverwaltung, Mieter oder Betreiber in Betracht.

Was sollte ich direkt nach dem Sturz sichern?

Hilfreich sind Fotos von Eis und Fläche, Angaben zu Uhrzeit und Wetter, Zeugen sowie ärztliche Unterlagen.

Kann auch ohne direkten Gegner ein Anspruch bestehen?

Ja. Gerade bei Glatteis-Fällen geht es oft um die Verletzung einer Räum- oder Streupflicht.

Wie läuft die erste Prüfung ab?

Sie schildern kurz den Unfallort, die Glätte und die Verletzungen. Danach erfolgt eine erste anwaltliche Einschätzung.

Muss ich ins Büro kommen?

Nein. Die Fallaufnahme und weitere Abstimmung können vollständig digital oder telefonisch erfolgen.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So funktioniert es

Schritt 1

Sturz schildern

Sie übermitteln die wichtigsten Fakten zum Unfallort, zur Glätte und zu Ihren Verletzungen.

Schritt 2

Haftung und Beweise prüfen

Ich ordne ein, wer verantwortlich sein könnte und welche Unterlagen den Fall stützen.

Schritt 3

Rechtlich einordnen

Sie erhalten eine anwaltliche Ersteinschätzung zu Anspruch, Risiken und dem sinnvollen Vorgehen.

Schritt 4

Nächste Schritte abstimmen

Wenn der Anspruch weiterverfolgt werden soll, stimmen wir die weitere Durchsetzung strukturiert ab.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch bearbeitet Personenschaden-Fälle mit Fokus auf klare Haftungseinordnung, belastbare Beweise und eine direkte anwaltliche Begleitung. Gerade bei Glatteis-Unfällen ist eine frühe Dokumentation oft entscheidend.

Philipp Lerch
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