Arbeitsvertrag als Grenze
Tätigkeit, Arbeitsort und Versetzungsklausel bestimmen den vertraglichen Spielraum.
Eine Versetzung kann Arbeitsort, Aufgaben und persönliche Lebensplanung erheblich verändern. Ich prüfe Vertrag, Weisungsrecht und Reaktionsmöglichkeiten.
Bei Versetzung kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob Vertrag und Weisungsrecht die Änderung von Arbeitsort oder Aufgaben decken und ob Interessen fair abgewogen wurden.
Tätigkeit, Arbeitsort und Versetzungsklausel bestimmen den vertraglichen Spielraum.
Betriebliche Gründe und persönliche Belastungen müssen bei der Weisung angemessen abgewogen werden.
Reicht das Weisungsrecht nicht aus, kann eine Vertragsänderung nicht einseitig als Versetzung umgesetzt werden.
In mitbestimmten Betrieben können zusätzliche Beteiligungsrechte zu beachten sein.
Tätigkeit, Arbeitsort und Versetzungsklausel bestimmen den vertraglichen Spielraum.
Betriebliche Gründe und persönliche Belastungen müssen bei der Weisung angemessen abgewogen werden.
Reicht das Weisungsrecht nicht aus, kann eine Vertragsänderung nicht einseitig als Versetzung umgesetzt werden.
In mitbestimmten Betrieben können zusätzliche Beteiligungsrechte zu beachten sein.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob Vertrag und Weisungsrecht die Änderung von Arbeitsort oder Aufgaben decken und ob Interessen fair abgewogen wurden.
Schritt 2
Tätigkeit, Arbeitsort und Versetzungsklausel bestimmen den vertraglichen Spielraum.
Schritt 3
Reicht das Weisungsrecht nicht aus, kann eine Vertragsänderung nicht einseitig als Versetzung umgesetzt werden.
Schritt 4
In mitbestimmten Betrieben können zusätzliche Beteiligungsrechte zu beachten sein.
Bei Versetzung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob Vertrag und Weisungsrecht die Änderung von Arbeitsort oder Aufgaben decken und ob Interessen fair abgewogen wurden.
Betriebliche Gründe und persönliche Belastungen müssen bei der Weisung angemessen abgewogen werden.
Reicht das Weisungsrecht nicht aus, kann eine Vertragsänderung nicht einseitig als Versetzung umgesetzt werden.