Vorwurf konkretisieren
Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kommt es auf den konkreten Vorwurf, eine mögliche Abmahnung und die Dokumentation an. Ich prüfe die rechtliche Lage.
Bei Verhaltensbedingte Kündigung kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Vorwurf beweisbar ist, eine einschlägige Abmahnung vorlag und die Reaktion verhältnismäßig war.
Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.
Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.
Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.
Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.
Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.
Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob der Vorwurf beweisbar ist, eine einschlägige Abmahnung vorlag und die Reaktion verhältnismäßig war.
Schritt 2
Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.
Schritt 3
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.
Schritt 4
Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.
Bei Verhaltensbedingte Kündigung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob der Vorwurf beweisbar ist, eine einschlägige Abmahnung vorlag und die Reaktion verhältnismäßig war.
Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.