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Verhaltensbedingte Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kommt es auf den konkreten Vorwurf, eine mögliche Abmahnung und die Dokumentation an. Ich prüfe die rechtliche Lage.

Bei Verhaltensbedingte Kündigung kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.
  • Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.
  • Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Vorwurf beweisbar ist, eine einschlägige Abmahnung vorlag und die Reaktion verhältnismäßig war.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Verhaltensbedingte Kündigung rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Verhaltensbedingte Kündigung

Vorwurf konkretisieren

Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.

Abmahnung als Warnfunktion

Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.

Interessenabwägung

Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.

Dreiwochenfrist

Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.

Häufige Fragen zu Verhaltensbedingte Kündigung

Was sollte ich bei Verhaltensbedingte Kündigung als Erstes festhalten?

Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Bei künftig steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine einschlägige vorherige Abmahnung zu prüfen.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Ob der Vorwurf beweisbar ist, eine einschlägige Abmahnung vorlag und die Reaktion verhältnismäßig war.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Zeit, Ort, Pflicht und behauptetes Verhalten müssen nachvollziehbar bezeichnet und beweisbar sein.

Schritt 3

Risiken einordnen

Dauer des Arbeitsverhältnisses, Verschulden, Folgen und Wiederholungsrisiko sind gegeneinander abzuwägen.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Die Wirksamkeit der Kündigung muss regelmäßig binnen drei Wochen gerichtlich angegriffen werden.

Über Dr. Lerch

Bei Verhaltensbedingte Kündigung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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