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Kündigung in der Probezeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Auch in der Probezeit können Form, Frist und besondere Schutzrechte entscheidend sein. Ich prüfe das Kündigungsschreiben und die Handlungsmöglichkeiten.

Bei Kündigung in der Probezeit kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.
  • Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.
  • Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.
  • Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Welche Kündigungsfrist gilt und ob trotz Probezeit besonderer Kündigungsschutz eingreift.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Kündigung in der Probezeit rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Kündigung in der Probezeit

Probezeit und Wartezeit unterscheiden

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Verkürzte Kündigungsfrist

Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Dreiwochenfrist

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Häufige Fragen zu Kündigung in der Probezeit

Was sollte ich bei Kündigung in der Probezeit als Erstes festhalten?

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Welche Kündigungsfrist gilt und ob trotz Probezeit besonderer Kündigungsschutz eingreift.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Schritt 3

Risiken einordnen

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Über Dr. Lerch

Bei Kündigung in der Probezeit legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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