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Kündigung in der Probezeit – Anwalt

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Auch in der Probezeit können Form, Frist und besondere Schutzrechte entscheidend sein. Ich prüfe das Kündigungsschreiben und die Handlungsmöglichkeiten.

Bei Kündigung in der Probezeit kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.
  • Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.
  • Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.
  • Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Welche Kündigungsfrist gilt und ob trotz Probezeit besonderer Kündigungsschutz eingreift.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Kündigung in der Probezeit rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Kündigung in der Probezeit

Probezeit und Wartezeit unterscheiden

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Verkürzte Kündigungsfrist

Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Dreiwochenfrist

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Häufige Fragen zu Kündigung in der Probezeit

Was sollte ich bei Kündigung in der Probezeit als Erstes festhalten?

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Während vereinbarter Probezeit kann häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist gelten.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

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Mandant

vor 3 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Mandant

vor 5 Monaten

Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!

Mandant

vor 5 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Welche Kündigungsfrist gilt und ob trotz Probezeit besonderer Kündigungsschutz eingreift.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Vertragliche Probezeit und sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht dasselbe.

Schritt 3

Risiken einordnen

Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt können unabhängig von der Probezeit relevant sein.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Auch eine Probezeitkündigung sollte regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich überprüft werden.

Über Dr. Lerch

Bei Kündigung in der Probezeit legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Dr. Philipp Lerch

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