Kenntnis des Arbeitgebers
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.
Eine Kündigung während der Schwangerschaft kann besonderen gesetzlichen Schutz berühren. Ich prüfe Mitteilung, Fristen und das weitere Vorgehen.
Bei Kündigung im Mutterschutz kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, wann sie mitgeteilt wurde und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.
War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.
Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.
War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.
Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, wann sie mitgeteilt wurde und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Schritt 2
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.
Schritt 3
Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Schritt 4
Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.
Bei Kündigung im Mutterschutz legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, wann sie mitgeteilt wurde und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.
Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.