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Kündigung im Mutterschutz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Eine Kündigung während der Schwangerschaft kann besonderen gesetzlichen Schutz berühren. Ich prüfe Mitteilung, Fristen und das weitere Vorgehen.

Bei Kündigung im Mutterschutz kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.
  • War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.
  • Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
  • Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, wann sie mitgeteilt wurde und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Kündigung im Mutterschutz rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Kündigung im Mutterschutz

Kenntnis des Arbeitgebers

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.

Nachträgliche Mitteilung

War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.

Behördliche Ausnahme

Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Dreiwochenfrist

Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.

Häufige Fragen zu Kündigung im Mutterschutz

Was sollte ich bei Kündigung im Mutterschutz als Erstes festhalten?

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

War die Schwangerschaft bei Zugang unbekannt, kann eine zeitnahe nachträgliche Information den Schutz sichern.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, wann sie mitgeteilt wurde und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Schwangerschaft kannte oder rechtzeitig darüber informiert wird.

Schritt 3

Risiken einordnen

Nur in besonderen Fällen kann eine zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Trotz Sonderkündigungsschutz ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage gesondert zu beachten.

Über Dr. Lerch

Bei Kündigung im Mutterschutz legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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