Krankheitsbedingte Kündigung
Berlin-Pankow

Krankheitsbedingte Kündigung - Anwalt für Arbeitsrecht
Prognose, Interessenabwägung und Fristen prüfen

Wenn wegen Krankheit gekündigt wird, geht es häufig um Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, mildere Mittel und die Frage, ob die Kündigung unter diesen Umständen überhaupt tragfähig ist.

Darauf kommt es bei arbeitsrechtlichen Konflikten meist an:

  • Prüfung von Kündigungsgrund, Gesundheitsprognose und betrieblicher Begründung
  • Einordnung von BEM, Alternativen und Interessenabwägung
  • Bewertung von Fristen, Klagechancen und Verhandlungsspielraum
  • Klare anwaltliche Einschätzung zum sinnvollsten Vorgehen

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, ob die krankheitsbedingte Kündigung tragfähig erscheint und wie reagiert werden sollte.

Wichtig: Gerade bei krankheitsbedingter Kündigung lohnt ein genauer Blick auf Prognose, Verlauf und mildere Mittel.
Arbeitsrechtliche Ersteinschätzung
Krankheitsbedingte Kündigung prüfen

Worum es bei krankheitsbedingter Kündigung oft geht

Kündigungsgrund

Prüfung, wie der Arbeitgeber Krankheit und betriebliche Belastung begründet.

BEM und Alternativen

Einordnung, ob mildere Maßnahmen oder ein BEM eine Rolle spielen.

Fristen und Klage

Bewertung, wie schnell reagiert werden muss und welche Chancen eine Klage hat.

Zur Seite Kündigung

Folgen der Trennung

Klare Rückmeldung dazu, wie Zeugnis, Freistellung oder weitere Punkte mitzudenken sind.

Zur Seite Arbeitszeugnis

Häufige Fragen

Ist jede lange Erkrankung automatisch ein Kündigungsgrund?

Nein. Es kommt auf Prognose, betriebliche Folgen und die Gesamtumstände an.

Spielt ein BEM dabei eine Rolle?

Ja. Gerade die Frage nach milderen Mitteln kann für die Bewertung wichtig sein.

Muss ich wegen der Frist besonders schnell reagieren?

Regelmäßig ja. Kündigungen müssen meist innerhalb von drei Wochen arbeitsgerichtlich angegriffen werden.

Zur Seite Kündigung

Kann danach auch eine Freistellung folgen?

Ja. Je nach Vorgehen des Arbeitgebers kann die Kündigung mit einer Freistellung verbunden sein.

Zur Seite Freistellung

Ist das Teil des allgemeinen Arbeitsrechts?

Ja. Krankheitsbedingte Kündigungen gehören zu den sensiblen Spezialfällen im Kündigungsrecht.

Zur Seite Arbeitsrecht

Google-Bewertungen

Erfahrungen mit der Kanzlei

5,0

5 Google-Bewertungen

Auf Google Maps ansehen
Quelle:Google Maps
Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So funktioniert es

Schritt 1

Unterlagen und Situation senden

Sie senden die wichtigsten Unterlagen und schildern kurz die Situation sowie den zeitlichen Druck.

Schritt 2

Rechtlich prüfen lassen

Ich prüfe Fristen, rechtliche Angriffspunkte, wirtschaftliche Risiken und Ihre Verhandlungsposition.

Schritt 3

Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Reaktion oder Strategie sinnvoll ist.

Schritt 4

Nächste Schritte umsetzen

Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, werden Verhandlung, Schreiben oder gerichtliche Schritte strukturiert umgesetzt.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch begleitet Mandanten mit Fokus auf klare rechtliche Einschätzungen, präzise Kommunikation und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen ist oft entscheidend, Prognose, BEM und betriebliche Begründung sorgfältig auseinanderzunehmen.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

Weiterführende Themen

Kündigung

Die allgemeine Seite zu Fristen, Klage und Verhandlungsstrategie nach Kündigung.

Zur Seite Kündigung