Freistellung
Berlin-Pankow

Freistellung nach Kündigung - Anwalt für Arbeitsrecht
Vergütung, Resturlaub und Pflichten rechtlich prüfen

Wenn nach einer Kündigung freigestellt wird, geht es regelmäßig um Vergütung, Resturlaub, Anrechnung anderer Tätigkeiten, Erreichbarkeit und die Frage, welche Pflichten während der Freistellung weiter gelten.

Darauf kommt es bei arbeitsrechtlichen Konflikten meist an:

  • Prüfung, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet ist
  • Einordnung von Vergütung, Urlaub, Bonus und Nebentätigkeit
  • Bewertung laufender Pflichten und strategischer Folgen für die Trennung
  • Klare anwaltliche Einschätzung zum sinnvollsten Vorgehen

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, ob die Freistellung sauber geregelt ist und wo nachgeschärft werden sollte.

Wichtig: Gerade bei Freistellung werden Vergütung, Urlaub und Bonus häufig unklar oder unvollständig geregelt.
Arbeitsrechtliche Ersteinschätzung
Freistellung richtig einordnen

Worum es bei Freistellung oft geht

Art der Freistellung

Prüfung, ob die Freistellung widerruflich, unwiderruflich oder lückenhaft geregelt ist.

Vergütung und Urlaub

Einordnung von Gehalt, Resturlaub und sonstigen Ansprüchen während der Freistellung.

Bezug zur Kündigung

Bewertung, wie die Freistellung in die Kündigungslage eingebettet ist.

Zur Seite Kündigung

Trennungsverhandlung

Klare Rückmeldung dazu, ob die Freistellung Teil einer größeren Verhandlungslösung werden sollte.

Zur Seite Aufhebungsvertrag

Häufige Fragen

Muss ich bei Freistellung weiter erreichbar sein?

Das hängt stark von der Ausgestaltung der Freistellung und den verbleibenden Pflichten ab.

Was passiert mit Resturlaub und Vergütung?

Gerade diese Punkte sollten ausdrücklich und sauber geregelt sein.

Spielt eine Kündigungsschutzstrategie dabei eine Rolle?

Ja. Die Freistellung ist häufig Teil der gesamten Trennungslage und sollte entsprechend eingeordnet werden.

Zur Seite Kündigung

Ist das Teil des allgemeinen Arbeitsrechts?

Ja. Freistellung ist ein klassisches Thema in Kündigungs- und Trennungssituationen.

Zur Seite Arbeitsrecht

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Erfahrungen mit der Kanzlei

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So funktioniert es

Schritt 1

Unterlagen und Situation senden

Sie senden die wichtigsten Unterlagen und schildern kurz die Situation sowie den zeitlichen Druck.

Schritt 2

Rechtlich prüfen lassen

Ich prüfe Fristen, rechtliche Angriffspunkte, wirtschaftliche Risiken und Ihre Verhandlungsposition.

Schritt 3

Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Reaktion oder Strategie sinnvoll ist.

Schritt 4

Nächste Schritte umsetzen

Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, werden Verhandlung, Schreiben oder gerichtliche Schritte strukturiert umgesetzt.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch begleitet Mandanten mit Fokus auf klare rechtliche Einschätzungen, präzise Kommunikation und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Bei Freistellungen ist oft entscheidend, Vergütung, Urlaub und Trennungsstrategie sauber miteinander zu verzahnen.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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