Dreiwochenfrist
Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Eine fristlose Kündigung verlangt wegen kurzer Fristen eine schnelle Prüfung. Ich ordne Vorwurf, Kündigungsschreiben und die nächsten Schritte ein.
Bei Fristlose Kündigung kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Vorwurf einen wichtigen Grund trägt, ob eine Abmahnung fehlte und welche Frist für die Klage läuft.
Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.
Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.
Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.
Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob der Vorwurf einen wichtigen Grund trägt, ob eine Abmahnung fehlte und welche Frist für die Klage läuft.
Schritt 2
Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Schritt 3
Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.
Schritt 4
Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.
Bei Fristlose Kündigung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob der Vorwurf einen wichtigen Grund trägt, ob eine Abmahnung fehlte und welche Frist für die Klage läuft.
Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.