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Fristlose Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Eine fristlose Kündigung verlangt wegen kurzer Fristen eine schnelle Prüfung. Ich ordne Vorwurf, Kündigungsschreiben und die nächsten Schritte ein.

Bei Fristlose Kündigung kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
  • Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
  • Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.
  • Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Vorwurf einen wichtigen Grund trägt, ob eine Abmahnung fehlte und welche Frist für die Klage läuft.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Fristlose Kündigung rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Fristlose Kündigung

Dreiwochenfrist

Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Wichtiger Grund

Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Abmahnung und Verhältnismäßigkeit

Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.

Erklärungsfrist des Arbeitgebers

Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.

Häufige Fragen zu Fristlose Kündigung

Was sollte ich bei Fristlose Kündigung als Erstes festhalten?

Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Der behauptete Sachverhalt muss so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Ob der Vorwurf einen wichtigen Grund trägt, ob eine Abmahnung fehlte und welche Frist für die Klage läuft.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Schritt 3

Risiken einordnen

Bei steuerbarem Verhalten ist häufig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich zeitnah nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.

Über Dr. Lerch

Bei Fristlose Kündigung legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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