Berlin-Pankow
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Verkehrsstrafrecht – Anwalt für Verkehrsstrafrecht
Fahrerflucht, Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.

Diese Seite bündelt ausschließlich die Verteidigung bei Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Frühzeitige Beratung hilft, Aussagen, Beweise und das weitere Vorgehen rechtzeitig einzuordnen.

Besonders wichtig sind jetzt:

  • ›Keine vorschnelle Einlassung gegenüber Polizei oder Behörden
  • ›Akteneinsicht und Prüfung der objektiven Beweise sowie Zeugenaussagen
  • ›Frühe Verteidigungsstrategie für Ermittlungs- und Strafverfahren
  • ›Einordnung der konkreten Tatbestandsvoraussetzungen
  • ›Abstimmung des weiteren Vorgehens mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Sie erhalten eine klare Einschätzung zum Tatvorwurf, zu den Risiken und zu den nächsten sinnvollen Schritten.

Wichtig: Gegenüber der Polizei müssen Beschuldigte grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen. Vor einer Einlassung sollte regelmäßig zuerst die Ermittlungsakte geprüft werden.
Direkte anwaltliche Verteidigung
Drei verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe

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Mandant

vor einer Woche

Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!

Mandant

vor 3 Wochen

Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.

Mandant

vor 4 Monaten

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Verkehrsstrafrecht: diese Vorwürfe

Fahrerflucht

Verteidigung beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – insbesondere zu Wahrnehmung, Fahreridentität und möglichem Fremdschaden.

Zur Seite Fahrerflucht

Nötigung im Straßenverkehr

Einordnung von Vorwürfen wegen Drängelns, Ausbremsens oder Bedrängens anhand von Akte, Zeugenaussagen und Verkehrssituation.

Zur Seite Nötigung

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verteidigung bei dem Vorwurf, ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefahren oder als Halter eine solche Fahrt zugelassen zu haben.

Zur Seite Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was eine frühe Verteidigung klärt

Bei allen drei Vorwürfen kommt es auf den konkreten Geschehensablauf, die Beweislage und die richtige Reaktion im Ermittlungsverfahren an.

Tatnachweis

Welche Wahrnehmungen, Messwerte, Videos, Spuren oder Zeugenaussagen tragen den konkreten Vorwurf tatsächlich?

Subjektive Voraussetzungen

Je nach Vorwurf kommt es darauf an, was der Beschuldigte erkannt, gewusst oder bewusst in Kauf genommen haben soll.

Verteidigungsziel

Nach Akteneinsicht wird eingeordnet, ob Einstellung, Freispruch oder eine Begrenzung der Rechtsfolgen realistisch angestrebt werden kann.

Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer rein polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein.

Soll ich mich schriftlich zum Vorwurf äußern?

Regelmäßig nicht, bevor Akteneinsicht genommen und die Beweislage geprüft wurde. Auch gut gemeinte Erklärungen können die Verteidigung erschweren.

Welche Folgen können bei diesen Vorwürfen drohen?

Die Folgen hängen vom konkreten Vorwurf und der Beweislage ab. Möglich sind insbesondere Geldstrafe und weitere verkehrsrechtliche Konsequenzen; eine belastbare Einschätzung setzt regelmäßig Akteneinsicht voraus.

Betreuen Sie Verfahren außerhalb Berlins?

Ja. Die erste Einordnung, Akteneinsicht und laufende Abstimmung können regelmäßig digital und deutschlandweit erfolgen.

So beginnt die Verteidigung

Schritt 1

Vorwurf schildern

Sie senden Vorladung, Anhörung, Beschluss oder eine kurze Schilderung des Geschehens.

Schritt 2

Lage und Unterlagen einordnen

Fristen, Aussagebedarf, Beweislage und der notwendige Aktenzugang werden eingeordnet.

Schritt 3

Verteidigungsansatz erhalten

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Risiken, Beweislage und möglichen Verteidigungszielen.

Schritt 4

Nächste Schritte abstimmen

Das weitere Vorgehen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird abgestimmt.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch vertritt Mandanten bei Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis persönlich und mit klarer Abstimmung. Im Mittelpunkt stehen eine frühe Aktenanalyse, der Schutz vor unnötigen Einlassungen und eine strukturierte Verteidigung.

Dr. Philipp Lerch

Die drei Themen im Verkehrsstrafrecht

Nötigung im Straßenverkehr

Verteidigung bei Vorwürfen wegen Drängelns, Ausbremsens oder Bedrängens.

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