Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Zu klären ist, ob nie eine Fahrerlaubnis bestand, sie entzogen war oder lediglich ein Fahrverbot galt.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben. Ich übernehme die Verteidigung im Verfahren und ordne früh ein, ob und wie Sie sich zum Vorwurf äußern sollten.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt es besonders auf diese Punkte an:
Für die Verteidigung im Verfahren klären wir zuerst konkret: Welche Fahrerlaubnis galt, welche Fahrzeugklasse betroffen ist und was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Zu klären ist, ob nie eine Fahrerlaubnis bestand, sie entzogen war oder lediglich ein Fahrverbot galt.
Klasse, Gültigkeit und Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis können entscheidend sein.
Kenntnis vom fehlenden Recht zu fahren beeinflusst die strafrechtliche Bewertung.
Auch das Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann einen eigenständigen Vorwurf auslösen.
Zu klären ist, ob nie eine Fahrerlaubnis bestand, sie entzogen war oder lediglich ein Fahrverbot galt.
Klasse, Gültigkeit und Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis können entscheidend sein.
Kenntnis vom fehlenden Recht zu fahren beeinflusst die strafrechtliche Bewertung.
Auch das Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann einen eigenständigen Vorwurf auslösen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Welche Fahrerlaubnis galt, welche Fahrzeugklasse betroffen ist und was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Schritt 2
Zu klären ist, ob nie eine Fahrerlaubnis bestand, sie entzogen war oder lediglich ein Fahrverbot galt.
Schritt 3
Kenntnis vom fehlenden Recht zu fahren beeinflusst die strafrechtliche Bewertung.
Schritt 4
Auch das Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann einen eigenständigen Vorwurf auslösen.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis verteidigt Dr. Philipp Lerch mit Blick auf die konkrete Beweislage, die Verfahrenslage und eine klare anwaltliche Strategie.

Übersicht zur Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.