Messung und Foto
Prüfung, wie der Vorwurf technisch und dokumentarisch gestützt wird.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Wenn ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, geht es regelmäßig um Messgrundlage, Beweisbarkeit und die Frage, ob Punkte oder ein Fahrverbot drohen.
Darauf kommt es in solchen Fällen meist an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, wie tragfähig der Rotlichtvorwurf erscheint und wie reagiert werden sollte.
Prüfung, wie der Vorwurf technisch und dokumentarisch gestützt wird.
Einordnung, welche praktischen Folgen der Vorwurf auslösen kann.
Bewertung, ob die Unterlagen Verteidigungs- oder Angriffspunkte erkennen lassen.
Klare Rückmeldung dazu, welche Fristen jetzt besonders wichtig sind.
Der Tatvorwurf allein sagt noch wenig darüber aus, wie belastbar der Bescheid ist. Entscheidend ist, welche konkrete Situation und welche Beweismittel sich aus der Akte ergeben.
Es ist zu klären, ob und wie festgestellt wurde, dass die Haltelinie oder der geschützte Kreuzungsbereich bei Rot überfahren wurde. Besonders folgenreich ist die Einordnung einer bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotphase.
Foto, Messdaten, Aufzeichnungen zur Lichtzeichenanlage und die Dokumentation des Messablaufs müssen zusammenpassen. Erst die Akte zeigt, worauf die Behörde die Rotlichtdauer und den konkreten Verstoß stützt.
Ein Kennzeichen belegt zunächst das beteiligte Fahrzeug, nicht automatisch die Person am Steuer. Deshalb ist gesondert zu bewerten, ob das Fahrerfoto und weitere Erkenntnisse eine verlässliche Identifizierung tragen.
Der sinnvolle Verteidigungsansatz ergibt sich deshalb nicht aus einer allgemeinen Checkliste, sondern aus dem Zusammenspiel von Tatvorwurf, Messunterlagen, Fahrerfoto und den persönlichen Folgen eines möglichen Fahrverbots.
Das hängt von der genauen Einordnung des Vorwurfs und den Umständen des Einzelfalls ab.
Je nach Unterlagen ja. Gerade Messgrundlage und Dokumentation sollten früh geprüft werden.
Ja, aber die konkrete Mess- und Beweissituation ist häufig sehr spezifisch.
Regelmäßig ja. Fristen und Unterlagen sollten möglichst früh sortiert werden.
Ja. Rotlichtverstöße sind ein klassisches Thema im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Sie senden den Bescheid, die Vorladung oder schildern kurz die Situation.
Schritt 2
Ich ordne Unterlagen, Fristen, Verteidigungsansätze und die rechtliche Ausgangslage ein.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Reaktion oder Verteidigung sinnvoll erscheint.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet verkehrsrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Rotlichtvorwürfen ist häufig entscheidend, Messgrundlage, Beweislage und Fristen früh sauber zu prüfen.

Wenn zusätzlich das Risiko eines Fahrverbots im Raum steht.
Die allgemeinere Seite zu Bußgeldverfahren im Straßenverkehr.
Wenn weitere ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorwürfe parallel eine Rolle spielen.