Gefahrenstelle konkret festhalten
Nässe, Ware, Bodenbeschaffenheit, Beleuchtung und fehlende Warnhinweise sollten fotografiert werden.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Nach einem Sturz im Supermarkt stellt sich die Frage nach der Verkehrssicherung und einer sauberen Beweislage. Ich ordne Haftung, Verletzungen und mögliche Ansprüche ein.
Bei Sturz im Supermarkt kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Welche Gefahrenstelle vorlag, wie lange sie bestand und ob der Markt ausreichend kontrolliert hat.
Nässe, Ware, Bodenbeschaffenheit, Beleuchtung und fehlende Warnhinweise sollten fotografiert werden.
Reinigungsintervalle, Kontrollen und die Dauer der Gefahrenstelle sind für die Pflichtverletzung wichtig.
Mitarbeiter, Kunden und vorhandene Kameraaufnahmen können den Hergang belegen.
Sichtbarkeit der Gefahr, Schuhwerk und Aufmerksamkeit können beim Mitverschulden eine Rolle spielen.
Nässe, Ware, Bodenbeschaffenheit, Beleuchtung und fehlende Warnhinweise sollten fotografiert werden.
Reinigungsintervalle, Kontrollen und die Dauer der Gefahrenstelle sind für die Pflichtverletzung wichtig.
Mitarbeiter, Kunden und vorhandene Kameraaufnahmen können den Hergang belegen.
Sichtbarkeit der Gefahr, Schuhwerk und Aufmerksamkeit können beim Mitverschulden eine Rolle spielen.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Welche Gefahrenstelle vorlag, wie lange sie bestand und ob der Markt ausreichend kontrolliert hat.
Schritt 2
Nässe, Ware, Bodenbeschaffenheit, Beleuchtung und fehlende Warnhinweise sollten fotografiert werden.
Schritt 3
Mitarbeiter, Kunden und vorhandene Kameraaufnahmen können den Hergang belegen.
Schritt 4
Sichtbarkeit der Gefahr, Schuhwerk und Aufmerksamkeit können beim Mitverschulden eine Rolle spielen.
Bei Sturz im Supermarkt legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Welche Gefahrenstelle vorlag, wie lange sie bestand und ob der Markt ausreichend kontrolliert hat.
Reinigungsintervalle, Kontrollen und die Dauer der Gefahrenstelle sind für die Pflichtverletzung wichtig.
Mitarbeiter, Kunden und vorhandene Kameraaufnahmen können den Hergang belegen.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.