Berechtigung und Quote
Abstammung, Ehe, gesetzliche Erbfolge und Verfügung von Todes wegen bestimmen, ob ein Anspruch besteht und welche Quote zugrunde liegt.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Sie wurden enterbt, der Nachlass bleibt unklar oder Schenkungen wurden nicht berücksichtigt? Ich prüfe Pflichtteilsberechtigung, Auskunftsansprüche, Nachlasswert und die Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs.
Für einen belastbaren Pflichtteilsanspruch müssen insbesondere diese Punkte zusammenpassen:
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Auskunft fehlt, wie der Anspruch berechnet wird und welcher Schritt gegenüber den Erben jetzt sinnvoll ist.
Abstammung, Ehe, gesetzliche Erbfolge und Verfügung von Todes wegen bestimmen, ob ein Anspruch besteht und welche Quote zugrunde liegt.
Ein strukturiertes Nachlassverzeichnis und ergänzende Belege schaffen die Grundlage, um Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nachzuvollziehen.
Bei Immobilien, Gesellschaftsanteilen, Hausrat oder anderen streitigen Positionen kann eine nachvollziehbare Bewertung entscheidend sein.
Lebzeitige Vermögensübertragungen werden darauf geprüft, ob und mit welchem Wert sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen.
Nach Klärung der Berechnungsgrundlagen wird der Anspruch nachvollziehbar beziffert und mit einer klaren Zahlungsforderung verfolgt.
Kenntnisstand, Verjährung und Verfahrensstrategie werden früh geklärt, damit berechtigte Ansprüche nicht durch Zeitablauf gefährdet werden.
Pflichtteilsfälle verlaufen häufig stufenweise. Erst die belastbare Auskunft ermöglicht eine sachgerechte Bewertung und Bezifferung.
Zunächst werden Pflichtteilsberechtigung, Enterbung und die hypothetische gesetzliche Erbquote bestimmt.
Nachlassverzeichnis, Belege, Wertermittlung und Schenkungen werden so weit aufgeklärt, wie es für die Berechnung erforderlich ist.
Der bezifferte Anspruch wird unter Berücksichtigung von Einwendungen, Verjährung, Kosten und Beweislage verfolgt.
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von Erbfolge, Nachlass und konkretem Kenntnisstand ab. Eine individuelle Prüfung bleibt deshalb unerlässlich.
Nach § 2303 BGB kommen insbesondere enterbte Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern in Betracht. Die konkrete Berechtigung hängt von der Familien- und Erbfolge ab.
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für den Geldbetrag müssen Quote, Nachlasswert, Verbindlichkeiten und gegebenenfalls Schenkungen geklärt werden.
Pflichtteilsberechtigte, die nicht Erben sind, können Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Je nach Fall kommen ein Nachlassverzeichnis, Belege und die Ermittlung einzelner Werte hinzu.
Bestimmte Schenkungen können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Entscheidend sind unter anderem Empfänger, Zeitpunkt, Gegenstand und die rechtliche Ausgestaltung der Übertragung.
Für die Verjährung kommt es auf den konkreten Anspruch, den Erbfall und den Kenntnisstand an. Weil bloße Zahlungsaufforderungen die Verjährung nicht automatisch sicher hemmen, sollte die Frist früh individuell geprüft werden.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie schildern Erbfall, Familienverhältnisse und Enterbung und senden vorhandene Testamente sowie Schreiben.
Schritt 2
Ich prüfe Berechtigung, Quote, Auskunftslage, Nachlasspositionen und mögliche Fristen.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu fehlender Auskunft, Berechnungsweg und Durchsetzungschancen.
Schritt 4
Wir stimmen Auskunftsverlangen, Bezifferung, Verhandlung oder gerichtliche Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch strukturiert Pflichtteilsfälle vom Anspruchsgrund über die Nachlassauskunft bis zur Bezifferung. Im Mittelpunkt stehen eine belastbare Tatsachengrundlage und ein wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen.

Überblick zu Erbfolge, Testament, Nachlass und Erbengemeinschaft.
Direkte Anfrage zur anwaltlichen Einordnung und Durchsetzung.
Unverbindliche erste Orientierung zur möglichen Pflichtteilsquote.