Dr. LERCH
Rechtsanwalt

Deutschlandweit

Pflichtteilsansprüche geltend machenJetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfragen

Sie wurden enterbt oder erhalten keine verlässliche Auskunft über den Nachlass? Wir klären Ihre Ausgangslage und unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichtteil nachvollziehbar zu beziffern und konsequent geltend zu machen.

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Was jetzt wichtig ist

Vom Verdacht zu einem bezifferbaren Anspruch

Ein Pflichtteilsanspruch lässt sich häufig erst beurteilen, wenn Erbfolge, Nachlass und frühere Vermögensübertragungen zusammen betrachtet werden.

Anspruch und Höhe

Wir ordnen ein, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und welche Quote für die Berechnung maßgeblich ist.

Nachlass transparent machen

Auskunft, Nachlassverzeichnis und Wertermittlung schaffen die Grundlage für eine belastbare Bezifferung.

Anspruch durchsetzen

Wir begleiten die Aufforderung an die Erben, Verhandlungen und – falls erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung.

Klarheit schaffen

Diese Punkte prüfen wir mit Ihnen

Sie müssen den Nachlass nicht bereits vollständig kennen. Gerade fehlende Informationen sind häufig der Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen.

  • Gesetzliche Erbquote und Pflichtteilsquote
  • Testament, Erbvertrag oder Enterbung
  • Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses
  • Wert von Immobilien und Beteiligungen
  • Schenkungen und Pflichtteilsergänzung
  • Verjährung und taktisch sinnvolle Schritte

Der Ablauf

In vier Schritten zur nächsten Entscheidung

  1. 01

    Anfrage senden

  2. 02

    Ausgangslage einordnen

  3. 03

    Ersteinschätzung erhalten

  4. 04

    Weiteres Vorgehen abstimmen

Rechtsanwalt Dr. Philipp Lerch

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Philipp Lerch

Dr. Philipp Lerch nimmt sich Zeit, Ihre familiäre und wirtschaftliche Ausgangslage verständlich einzuordnen. Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Informationen fehlen und welche nächsten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Persönlich · transparent · vertraulich

Häufige Fragen

Pflichtteilsansprüche verständlich erklärt

Wer kann einen Pflichtteil verlangen?+

Insbesondere enterbte Kinder und Ehegatten können pflichtteilsberechtigt sein. Eltern kommen in bestimmten Konstellationen ebenfalls in Betracht. Entscheidend sind die konkrete Familien- und Erbfolge sowie mögliche Verfügungen von Todes wegen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?+

Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die konkrete Berechnung müssen Erbquote, Nachlasswert, Verbindlichkeiten und mögliche ergänzungspflichtige Schenkungen eingeordnet werden.

Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?+

Pflichtteilsberechtigte können von den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Je nach Situation kommen ein Nachlassverzeichnis, ergänzende Belege und eine Wertermittlung in Betracht.

Werden frühere Schenkungen berücksichtigt?+

Schenkungen des Erblassers können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Ob und in welchem Umfang sie anzurechnen sind, hängt insbesondere von Zeitpunkt, Art und Empfänger der Schenkung ab.

Welche Fristen gelten?+

Pflichtteilsansprüche unterliegen der Verjährung. Der genaue Fristbeginn hängt von den Umständen des Erbfalls und Ihrer Kenntnis ab. Lassen Sie die Frist deshalb frühzeitig anhand Ihres Falls prüfen.

Lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einordnen.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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