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Unfall als Fußgänger – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Nach einem Fußgängerunfall sind Verletzungen, Haftung und die Sicherung des Unfallhergangs zentral. Ich prüfe die Anspruchslage und die nächsten Schritte.

Bei Unfall als Fußgänger kommt es besonders auf diese Punkte an:

  • Ampelphase, Sichtlinien, Geschwindigkeit und Überquerungsstelle bestimmen die Haftungsbewertung.
  • Auch bei Fehlern des Fußgängers ist eine abgestufte Haftungsverteilung möglich.
  • Arztberichte, Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Einschränkungen prägen den Personenschaden.
  • Ansprüche richten sich regelmäßig gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer.

Im ersten Schritt klären wir konkret: Wie die Kollision ablief, welche Verletzungen dokumentiert sind und wie sich die Haftung verteilt.

Anwaltliche Ersteinschätzung
Unfall als Fußgänger rechtlich einordnen

Konkrete Prüfpunkte bei Unfall als Fußgänger

Kollisionsablauf rekonstruieren

Ampelphase, Sichtlinien, Geschwindigkeit und Überquerungsstelle bestimmen die Haftungsbewertung.

Mitverschulden differenziert prüfen

Auch bei Fehlern des Fußgängers ist eine abgestufte Haftungsverteilung möglich.

Verletzungsfolgen dokumentieren

Arztberichte, Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Einschränkungen prägen den Personenschaden.

Versicherung direkt koordinieren

Ansprüche richten sich regelmäßig gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer.

Häufige Fragen zu Unfall als Fußgänger

Was sollte ich bei Unfall als Fußgänger als Erstes festhalten?

Ampelphase, Sichtlinien, Geschwindigkeit und Überquerungsstelle bestimmen die Haftungsbewertung.

Welche Unterlagen und Informationen sind jetzt besonders wichtig?

Auch bei Fehlern des Fußgängers ist eine abgestufte Haftungsverteilung möglich.

Wovon hängt die rechtliche Bewertung meines Falls ab?

Arztberichte, Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Einschränkungen prägen den Personenschaden.

Welche nächsten Schritte sind in meiner Situation sinnvoll?

Ansprüche richten sich regelmäßig gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

So läuft die erste Prüfung ab

Schritt 1

Ausgangslage schildern

Wie die Kollision ablief, welche Verletzungen dokumentiert sind und wie sich die Haftung verteilt.

Schritt 2

Beweise und Fristen prüfen

Ampelphase, Sichtlinien, Geschwindigkeit und Überquerungsstelle bestimmen die Haftungsbewertung.

Schritt 3

Risiken einordnen

Arztberichte, Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Einschränkungen prägen den Personenschaden.

Schritt 4

Konkretes Vorgehen festlegen

Ansprüche richten sich regelmäßig gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer.

Über Dr. Lerch

Bei Unfall als Fußgänger legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch

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