Gutachten und Werte
Prüfung von Wiederbeschaffungswert, Restwert und wirtschaftlicher Einordnung.
Wenn das Fahrzeug nach dem Unfall wirtschaftlich oder technisch als Totalschaden behandelt wird, geht es häufig um Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzung und den richtigen Umgang mit der Versicherung.
Darauf kommt es in solchen Fällen meist an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, ob die Regulierung des Totalschadens tragfähig erscheint und wo Nachforderungen sinnvoll sind.
Prüfung von Wiederbeschaffungswert, Restwert und wirtschaftlicher Einordnung.
Einordnung, ob das Abrechnungsangebot vollständig und tragfähig ist.
Bewertung, ob zusätzlich Nutzungsausfall geltend gemacht werden sollte.
Klare Rückmeldung dazu, ob Mietwagenkosten zusätzlich durchsetzbar sind.
Häufig geht es um Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Frage, ob das Versichererangebot vollständig ist.
Ja. Gerade nach Totalschaden sind diese Positionen oft wirtschaftlich relevant.
Nicht ohne Prüfung. Gerade dort entstehen in der Praxis oft Streitpunkte.
Ja. Totalschäden sind ein klassischer, aber wirtschaftlich besonders relevanter Teil der Unfallregulierung.
Ja. Schadensregulierung nach dem Unfall gehört zu den klassischen Themen im Verkehrsrecht.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie senden den Bescheid, die Vorladung oder schildern kurz die Situation.
Schritt 2
Ich ordne Unterlagen, Fristen, Verteidigungsansätze und die rechtliche Ausgangslage ein.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Reaktion oder Verteidigung sinnvoll erscheint.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet verkehrsrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Totalschäden ist oft entscheidend, Gutachten, Werte und Versichererkommunikation wirtschaftlich sauber aufzuarbeiten.

Die allgemeine Seite zur Haftung, Versichererkommunikation und Schadensregulierung.
Wenn es zusätzlich um den Ausfall der Fahrzeugnutzung geht.
Wenn statt Nutzungsausfall die Mietwagenabrechnung im Zentrum steht.