Behördlicher Bescheid
Prüfung, worauf die Entziehung gestützt wird und wie tragfähig die Begründung erscheint.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder bereits verfügt wurde, ist eine frühe rechtliche Einordnung besonders wichtig. Dann geht es regelmäßig um Punkte, Vorverstöße, die Begründung der Behörde und die Frage, wie sich der Verlust der Fahrerlaubnis verhindern oder begrenzen lässt.
Darauf kommt es in solchen Fällen meist an:
Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung dazu, wie tragfähig die Maßnahme wirkt und welche Reaktion jetzt sinnvoll ist.
Prüfung, worauf die Entziehung gestützt wird und wie tragfähig die Begründung erscheint.
Einordnung, welche Vorbelastungen und Punkte tatsächlich relevant sind.
Klare Rückmeldung dazu, welche Reaktion jetzt rechtlich und praktisch sinnvoll erscheint.
Prüfung, ob zusätzlich MPU, Wiedererteilung oder andere Maßnahmen drohen.
Für die richtige Reaktion muss zuerst feststehen, welche Maßnahme tatsächlich droht, wer sie betreibt und auf welche Tatsachen die behauptete fehlende Fahreignung gestützt wird.
Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot unterscheidet sich grundlegend von der Entziehung der Fahrerlaubnis. Zu prüfen ist, ob Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde handelt und ob die Maßnahme auf Straftat, Punkten, Alkohol, Drogen oder anderen Eignungszweifeln beruht.
Entscheidend ist nicht nur der Anlass, sondern was die Akte zur aktuellen Eignung tatsächlich belegt. Vorfälle, Gutachten, Registereinträge und behördliche Schlussfolgerungen müssen rechtlich zusammenpassen.
Zustellung, Rechtskraft, sofortige Vollziehung und eine mögliche Sperrfrist bestimmen, ab wann nicht mehr gefahren werden darf und wann eine Neuerteilung in Betracht kommt. Berufliche Abhängigkeit allein ersetzt dabei keine rechtliche Verteidigung.
Die Strategie richtet sich daher danach, ob noch gegen den zugrunde liegenden Vorwurf, gegen die Eignungsbewertung oder bereits auf eine spätere Neuerteilung hingearbeitet werden muss.
Nein. Die Entziehung der Fahrerlaubnis geht deutlich weiter als ein bloßes Fahrverbot. Gerade deshalb sollte die Maßnahme früh geprüft werden.
Ja. Je nach Fall kann der bisherige Punktestand für die behördliche Maßnahme zentral sein.
Ja. Je nach Grund des Entzugs kann die Behörde zusätzlich eine MPU ins Spiel bringen.
Häufig ja. Gerade frühe Schreiben sollten geprüft werden, bevor vorschnell Angaben gemacht werden.
Ja. Führerscheinmaßnahmen gehören zu den besonders sensiblen Bereichen des Verkehrsrechts.
vor einer Woche
Sehr kompetente und professionelle Beratung. Herr Dr. Lerch arbeitet strukturiert, effizient und lösungsorientiert. Besonders überzeugt hat mich seine Fähigkeit, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Absprachen wurden zuverlässig eingehalten, Rückmeldungen kamen schnell und die Kommunikation war durchgehend unkompliziert und professionell. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Dr. Lerch uneingeschränkt weiterempfehlen!
vor 3 Wochen
Dr.Lerch hat nach meiner ersten Anfrage zeitnah zurück gerufen, einen persönlicher Gesprächstermin konnten wir schnell vereinbaren. Er hat sich professionell mein Anliegen angenommen und ist tätig geworden. Rückfragen wurden schnell geklärt, er ist freundlich, emphatisch und hat eine hohe fachliche und ehrliche Meinung gezeigt. Ich würde mich immer wieder an ihn wenden und rechtlichen Rat einholen.
vor 4 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Sie senden den Bescheid, die Vorladung oder schildern kurz die Situation.
Schritt 2
Ich ordne Unterlagen, Fristen, Verteidigungsansätze und die rechtliche Ausgangslage ein.
Schritt 3
Sie erhalten eine klare Einschätzung dazu, welche Reaktion oder Verteidigung sinnvoll erscheint.
Schritt 4
Wenn weiteres Vorgehen sinnvoll ist, stimmen wir die nächsten Schritte strukturiert ab.
Dr. Philipp Lerch bearbeitet verkehrsrechtliche Mandate mit Fokus auf klare rechtliche Einordnung, verständliche Kommunikation und wirksame nächste Schritte. Bei Fahrerlaubnismaßnahmen ist häufig entscheidend, früh Fristen, Aktenlage und Behördenbegründung sauber zu sortieren.

Wenn statt Entziehung ein Fahrverbot droht oder im Raum steht.
Wenn die Fahrerlaubnisfrage mit dem Punktestand zusammenhängt.
Wenn zusätzlich medizinisch-psychologische Fragen relevant werden.
Mandatsanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular.