A- oder B-Verstoß
Die Einordnung als schwerwiegender A-Verstoß oder wiederholter B-Verstoß steuert die Probezeitmaßnahmen.
Verstöße in der Probezeit können Aufbauseminar, Verlängerung oder weitere Maßnahmen auslösen. Ich prüfe, welche Folgen konkret drohen und was dagegen spricht.
Bei Führerschein auf Probe kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Grundverstoß trägt und welche Probezeitmaßnahme daraus tatsächlich folgen kann.
Die Einordnung als schwerwiegender A-Verstoß oder wiederholter B-Verstoß steuert die Probezeitmaßnahmen.
Ein relevanter Erstverstoß kann Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auslösen.
Nach weiteren Verstößen können Verwarnung, Beratungsempfehlung und schließlich Entziehung folgen.
Probezeitfolgen hängen davon ab, ob der zugrunde liegende Verkehrsverstoß Bestand hat.
Die Einordnung als schwerwiegender A-Verstoß oder wiederholter B-Verstoß steuert die Probezeitmaßnahmen.
Ein relevanter Erstverstoß kann Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auslösen.
Nach weiteren Verstößen können Verwarnung, Beratungsempfehlung und schließlich Entziehung folgen.
Probezeitfolgen hängen davon ab, ob der zugrunde liegende Verkehrsverstoß Bestand hat.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Ob der Grundverstoß trägt und welche Probezeitmaßnahme daraus tatsächlich folgen kann.
Schritt 2
Die Einordnung als schwerwiegender A-Verstoß oder wiederholter B-Verstoß steuert die Probezeitmaßnahmen.
Schritt 3
Nach weiteren Verstößen können Verwarnung, Beratungsempfehlung und schließlich Entziehung folgen.
Schritt 4
Probezeitfolgen hängen davon ab, ob der zugrunde liegende Verkehrsverstoß Bestand hat.
Bei Führerschein auf Probe legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob der Grundverstoß trägt und welche Probezeitmaßnahme daraus tatsächlich folgen kann.
Ein relevanter Erstverstoß kann Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auslösen.
Nach weiteren Verstößen können Verwarnung, Beratungsempfehlung und schließlich Entziehung folgen.