Zweiwöchige Einspruchsfrist
Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und ganz Deutschland - telefonisch und digital! Sie müssen nicht persönlich in meine Kanzlei kommen.
Ein Bußgeldbescheid kann Punkte, Fahrverbot oder weitere Folgen auslösen. Ich prüfe nicht nur Fristen, Messung und Beweislage, sondern auch, ob ein Einspruch für die zeitliche Planung eines drohenden Fahrverbots sinnvoll ist.
Bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Ob der Bescheid fristgerecht angegriffen wird und Messung, Foto oder Verfahrensablauf belastbar sind.
Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
Tatzeit, Tatort, Rechtsfolge und Akteninhalt werden auf Widersprüche und Verfahrensfehler geprüft.
Messunterlagen, Foto und Zuordnung zur betroffenen Person können entscheidend sein.
Auch wenn der Bescheid voraussichtlich Bestand haben wird, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die Rechtskraft und damit den Beginn eines Fahrverbots planbar nach hinten zu verschieben. Ob das im Einzelfall passt, wird vorab geklärt.
Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
Tatzeit, Tatort, Rechtsfolge und Akteninhalt werden auf Widersprüche und Verfahrensfehler geprüft.
Messunterlagen, Foto und Zuordnung zur betroffenen Person können entscheidend sein.
Auch wenn der Bescheid voraussichtlich Bestand haben wird, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die Rechtskraft und damit den Beginn eines Fahrverbots planbar nach hinten zu verschieben. Ob das im Einzelfall passt, wird vorab geklärt.
Ja, unter Umständen. Ein Einspruch verhindert zunächst die Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Das kann relevant sein, wenn ein drohendes Fahrverbot nicht sofort beginnen soll. Ob dieses Ziel rechtlich und praktisch sinnvoll erreichbar ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.
vor 3 Monaten
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
vor 5 Monaten
Vollste Zufriedenheit! Ich brauchte ein Gutachten für die Anerkennung von Berufserfahrung für mein Studium und habe den ganzen Prozess über eine sehr professionelle Begleitung und Beratung von Hr. Lerch erhalten. Das das Anerkennungsgesuch angenommen wurde war dann nur die Kirsche auf der Sahnehaube!
vor 5 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
Schritt 1
Ob der Bescheid fristgerecht angegriffen wird und Messung, Foto oder Verfahrensablauf belastbar sind.
Schritt 2
Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
Schritt 3
Messunterlagen, Foto und Zuordnung zur betroffenen Person können entscheidend sein.
Schritt 4
Auch wenn der Bescheid voraussichtlich Bestand haben wird, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die Rechtskraft und damit den Beginn eines Fahrverbots planbar nach hinten zu verschieben. Ob das im Einzelfall passt, wird vorab geklärt.
Bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Ob der Bescheid fristgerecht angegriffen wird und Messung, Foto oder Verfahrensablauf belastbar sind.
Tatzeit, Tatort, Rechtsfolge und Akteninhalt werden auf Widersprüche und Verfahrensfehler geprüft.
Messunterlagen, Foto und Zuordnung zur betroffenen Person können entscheidend sein.