Angaben zur Person
Pflichtangaben zur Person sind von einer freiwilligen Einlassung zum Vorwurf zu unterscheiden.
Ein Anhörungsbogen verlangt eine überlegte Reaktion. Ich prüfe den Vorwurf, die Angaben zur Person und welche Antwort in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Bei Anhörungsbogen im Verkehrsrecht kommt es besonders auf diese Punkte an:
Im ersten Schritt klären wir konkret: Welche Angaben zwingend sind und ob eine Einlassung den Vorwurf unnötig verfestigt.
Pflichtangaben zur Person sind von einer freiwilligen Einlassung zum Vorwurf zu unterscheiden.
Eine unüberlegte Erklärung kann Fahreridentität oder Tatvorwurf unnötig bestätigen.
Tatzeit, Fahrzeug, Foto und mögliche Nebenfolgen sollten vor einer Stellungnahme geklärt sein.
Auf die Anhörung können Ermittlungen, ein Bußgeldbescheid oder eine Einstellung folgen.
Pflichtangaben zur Person sind von einer freiwilligen Einlassung zum Vorwurf zu unterscheiden.
Eine unüberlegte Erklärung kann Fahreridentität oder Tatvorwurf unnötig bestätigen.
Tatzeit, Fahrzeug, Foto und mögliche Nebenfolgen sollten vor einer Stellungnahme geklärt sein.
Auf die Anhörung können Ermittlungen, ein Bußgeldbescheid oder eine Einstellung folgen.
vor 2 Monaten
Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!
vor 3 Monaten
Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)
vor 2 Wochen
Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal
Schritt 1
Welche Angaben zwingend sind und ob eine Einlassung den Vorwurf unnötig verfestigt.
Schritt 2
Pflichtangaben zur Person sind von einer freiwilligen Einlassung zum Vorwurf zu unterscheiden.
Schritt 3
Tatzeit, Fahrzeug, Foto und mögliche Nebenfolgen sollten vor einer Stellungnahme geklärt sein.
Schritt 4
Auf die Anhörung können Ermittlungen, ein Bußgeldbescheid oder eine Einstellung folgen.
Bei Anhörungsbogen im Verkehrsrecht legt Dr. Philipp Lerch den Fokus auf die konkrete Beweislage, Fristen und eine direkte anwaltliche Strategie.

Welche Angaben zwingend sind und ob eine Einlassung den Vorwurf unnötig verfestigt.
Eine unüberlegte Erklärung kann Fahreridentität oder Tatvorwurf unnötig bestätigen.
Tatzeit, Fahrzeug, Foto und mögliche Nebenfolgen sollten vor einer Stellungnahme geklärt sein.