Persönliche Betreuung
Sie sprechen direkt mit der Kanzlei und erhalten eine anwaltliche Einordnung ohne unnötige Umwege.
Kanzlei für Verkehrsunfälle
Dr. Philipp Lerch
Anwalt für Verkehrsunfälle in Berlin
Nach einem Verkehrsunfall geht es oft sofort um Versicherungen, Haftungsfragen und die richtige Sicherung Ihrer Ansprüche. Dr. Philipp Lerch prüft den Fall anwaltlich, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und unterstützt bei einer zügigen Regulierung.
Kostenlose Erstberatung. Wenn die Gegenseite den Unfall verursacht hat, übernimmt deren Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
Anwaltlich verantwortlich
Dr. Philipp Lerch hat in Deutschland und Großbritannien Jura studiert, in seinem Referendariat an zahlreichen Verkehrsunfallfällen mitgewirkt und war anschließend mehrere Jahre als angestellter Anwalt tätig, unter anderem in einer internationalen Großkanzlei.
Heute liegt der Fokus auf einer klaren, schnellen und strukturierten Vertretung bei Verkehrsunfällen, Schadensersatz und der Kommunikation mit Versicherungen. Sitz der Kanzlei ist Berlin, die Bearbeitung erfolgt bei Bedarf digital und deutschlandweit.
Vertrauen und Klarheit
Sie sprechen direkt mit der Kanzlei und erhalten eine anwaltliche Einordnung ohne unnötige Umwege.
Nach der Anfrage erfolgt zeitnah eine erste Einschätzung und eine klare Orientierung zu den nächsten Schritten.
Haftung, Schadenspositionen und das weitere Vorgehen werden nachvollziehbar und präzise eingeordnet.
Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzt berechtigte Ansprüche strukturiert durch.
„…unverzügliche Unterstützung… Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!“
„Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder…“
Typische Anliegen
Nach einem Verkehrsunfall geht es um Schadenspositionen, Haftungsfragen und die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
Dr. Philipp Lerch prüft den Fall anwaltlich und begleitet die Regulierung zügig und sauber.
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen zentrale Ansprüche oft vollständig und sauber gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Die Kanzlei unterstützt bei Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie weiteren unfallbedingten Forderungen.
Nach dem Unfall stellt sich häufig die Frage, welche Positionen ersetzt werden und wie die praktische Abwicklung organisiert wird.
Geprüft werden insbesondere Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Gutachterkosten und die Koordination der nächsten Schritte.
Nicht jeder Unfall ist sofort eindeutig. Gerade bei streitiger Schuldfrage ist eine frühe rechtliche Einordnung wichtig.
Die Haftung wird anhand der Unterlagen geprüft und gegenüber der Gegenseite belastbar eingeordnet.
Unmittelbar nach dem Unfall müssen oft Belege gesichert, Fristen im Blick behalten und voreilige Erklärungen vermieden werden.
Sie erhalten zügig eine erste anwaltliche Orientierung und klare Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Warum Dr. Philipp Lerch
Keine unnötigen Umwege, sondern eine anwaltliche Prüfung des Sachverhalts und der realistischen Anspruchslage.
Unfalldaten, Belege, Haftungsfrage und Schadenspositionen werden früh geordnet, damit die Regulierung belastbar aufgesetzt werden kann.
Die Kommunikation bleibt knapp, verständlich und auf die tatsächlichen nächsten Schritte in der Schadenregulierung ausgerichtet.
Wenn Ansprüche bestehen, werden sie gegenüber Versicherungen konsequent und mit Blick auf eine saubere Regulierung durchgesetzt.
Ablauf
Sie schildern kurz den Unfallhergang, die Beteiligten und vorhandene Unterlagen telefonisch oder über die Rückrufanfrage.
Sie erhalten zeitnah eine erste anwaltliche Einschätzung zur Haftung, Regulierung und zum sinnvollen weiteren Vorgehen.
Wenn die Vertretung übernommen wird, folgt die strukturierte Kommunikation mit der Versicherung und die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FAQ
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zeitnah eine anwaltliche Ersteinschätzung und klare Hinweise zu den nächsten Schritten.
Die Erstberatung wird auf der offiziellen Website als kostenfrei ausgewiesen. Bei unverschuldetem Unfall trägt zudem in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.
Bei Verkehrsunfällen ist häufig nicht die Rechtsschutzversicherung entscheidend, sondern die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Ob dies greift, hängt von der Haftungslage ab.
Wichtig sind eine saubere Dokumentation, die Sicherung aller Unterlagen und keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Wenn die Gegenseite den Unfall verursacht hat, übernimmt deren Haftpflichtversicherung regelmäßig auch die Anwaltskosten.
Ja. Die Kanzlei arbeitet mit digitaler Fallaufnahme und ermöglicht eine weitgehend telefonische und digitale Abwicklung.
Direkter Kontakt
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall eine schnelle anwaltliche Einschätzung wünschen, erreichen Sie die Kanzlei direkt telefonisch oder per E-Mail.