Dr. LERCH
Rechtsanwalt

Deutschlandweite Erstprüfung

Zu viel Maklerprovision gezahlt? Rückforderung prüfen.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses als Verbraucher darf die Käuferseite unter bestimmten Voraussetzungen nicht stärker mit Maklerkosten belastet werden als die Verkäuferseite. Ob Sie zu viel gezahlt haben, prüfen wir kostenlos.

Kostenlose Erstprüfung starten

Kostenlose Erstprüfung. Bei Bedarf und nach Ihrem Auftrag machen wir Ihren Rückforderungsanspruch für Sie ohne Kostenrisiko geltend.

Ob ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Vertrags- und Zahlungssituation ab. Für eine Klage ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

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Provision prüfen lassen

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Ihr Immobilienkauf

Vertrauliche Anfrage. Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.

Die Rechtslage kurz erklärt

Wer muss die Maklerprovision tragen?

Für Verbraucher, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen, begrenzt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Belastung der Käuferseite. Entscheidend ist, wer den Makler beauftragt hat und was beide Seiten vereinbart und gezahlt haben.

01

Beide Seiten beauftragen

Schließt der Makler mit Käufer und Verkäufer Verträge, müssen beide Seiten sich in gleicher Höhe zur Provision verpflichten.

02

Nur eine Seite beauftragt

Eine Weitergabe von Maklerkosten an die andere Seite ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die beauftragende Seite muss mindestens gleich stark verpflichtet bleiben.

03

Zahlung prüfen lassen

Eine abweichende Vereinbarung kann unwirksam sein. Ob Sie Geld zurückverlangen können, ergibt sich aus den Unterlagen und dem Zahlungsweg.

Die Teilungsregeln gelten für Rechtsverhältnisse, die ab dem 23. Dezember 2020 entstanden sind. Rechtsgrundlagen: § 656b BGB, § 656c BGB, § 656d BGB und Übergangsregelung.

Worauf es ankommt

Diese Unterlagen geben Klarheit.

Für die erste Anfrage reichen Ihre Angaben im Formular. Wenn Unterlagen vorhanden sind, helfen sie bei der anschließenden Einordnung.

  • Maklervertrag oder Exposé
  • Kaufvertrag
  • Provisionsrechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Absprachen zur Verkäuferprovision
  • Zeitpunkt des Maklervertrags

Der Ablauf

Vier Schritte zu Ihrer Einschätzung

  1. 01

    Angaben senden

  2. 02

    Verträge und Zahlung einordnen

  3. 03

    Persönliche Einschätzung erhalten

  4. 04

    Nächste Schritte abstimmen

Rechtsanwalt Dr. Philipp Lerch

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Philipp Lerch

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zur Provisionsvereinbarung, den Zahlungen und den nächsten rechtlichen Schritten. Bevor Sie uns weiter beauftragen, erläutern wir Ihnen das Vorgehen und die Honorarvereinbarung.

Persönlich · transparent · vertraulich

Häufige Fragen

Maklerprovision verständlich erklärt

Muss die Maklerprovision beim Kauf immer hälftig geteilt werden?

Bei einem Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere Regeln. Hat der Makler mit Käufer und Verkäufer einen Vertrag geschlossen, müssen beide sich in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, kann die andere Seite nur unter bestimmten Voraussetzungen und höchstens in gleicher Höhe zur Zahlung oder Erstattung verpflichtet werden. Der Einzelfall entscheidet.

Kann ich bereits gezahlte Maklerprovision zurückfordern?

Das kann möglich sein, wenn eine unwirksame Provisionsvereinbarung vorliegt oder eine Zahlung ohne wirksamen Rechtsgrund erfolgte. Dafür müssen insbesondere Maklervertrag, Kaufvertrag, Rechnung und Zahlungsnachweise geprüft werden.

Gilt die Regel auch für ältere Immobilienkäufe?

Die gesetzlichen Teilungsregeln gelten für Rechtsverhältnisse, die ab dem 23. Dezember 2020 entstanden sind. Bei älteren Käufen oder Verträgen kann eine andere Rechtslage gelten. Auch die Frage einer möglichen Verjährung hängt von den Umständen ab.

Welche Immobilien sind von den Teilungsregeln erfasst?

Die §§ 656b bis 656d BGB betreffen den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher. Bei anderen Immobilien prüfen wir die Vertragslage gesondert.

Was kosten Prüfung und Durchsetzung?

Die erste Prüfung Ihrer Angaben ist kostenlos und unverbindlich. Für die außergerichtliche Durchsetzung vereinbaren wir, soweit gesetzlich zulässig, ein Erfolgshonorar: Unser Honorar fällt dann nur bei Erfolg an. Wird eine Klage nötig, besprechen wir Vorgehen und Kosten mit Ihnen und treffen dafür eine gesonderte Vereinbarung. Ohne Ihren Auftrag werden wir nicht tätig.

Lassen Sie Ihre Zahlung einordnen.

Die Erstprüfung Ihrer Angaben ist kostenlos und unverbindlich.

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